Fristlose Kündigung im FC Bayern Fan-Shop im CentrO Oberhausen
Mehr zum Thema: Arbeitsrecht, Kündigung, Kündigungsschutz, Kündigungsschutzklage, Arbeitsrecht, Arbeitsgerichtseit 2017
50667 Köln
Tel: 0 22 1 - 95 81 43 21
Tel: 01 70 - 52 44 64 0
Web: http://www.JURA.CC
E-Mail:
Das Arbeitsgericht Oberhausen hat am 31.07.2020 zum Aktenzeichen 3 Ca 781/20 einen Gütetermin vor dem Einzelrichter zur fristlosen Kündigung des stellvertretenden Store-Leiters des FC Bayern Fan-Shops im CentrO durchgeführt, der nicht mit einer Einigung endete.
Nunmehr findet am 14.10.2020 der Kammertermin statt, bei dem neben dem Einzelrichter auch zwei ehrenamtliche Richter auftreten, die einmal von Seiten der Arbeitgeber und einmal von Seiten der Arbeitnehmer stammen.
Wenn auch im Kammertermin keine Einigung erfolgt, wird das Arbeitsgericht Oberhausen ein Urteil fällen.
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. der kanzlei JURA.CC informiert Sie gern dazu oder zum Kündigungsschutzrecht bei einer Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber auch zur Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht, um eine angemessene und möglichst hohe Abfindungs-Zahlung durch den Arbeitgeber zu erhalten und ggf. auch noch ein sehr gutes Arbeitszeugnis, damit Sie einen neuen tollen Job bekommen können!
Arbeitsrecht Joshiko Saibou – der fristlos gekündigte Basketballspieler – keine Einigung im Gütetermin
Arbeitsrecht Außerordentliche Kündigung des ehemaligen stellvertretenden Bundesvorsitzenden der GDL unwirksam