Fünftelregelung ab dem Jahr 2025

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Die Fünftelregelung ist eine Regelung im deutschen Steuerrecht, die bei der Besteuerung von Abfindungen Anwendung findet. Sie soll sicherstellen, dass eine Abfindung steuerlich nicht so stark belastet wird wie reguläres Einkommen, um den Betroffenen finanziell zu entlasten.

Eine Abfindung ist in der Regel steuerpflichtig, da sie als zusätzlicher Arbeitslohn betrachtet wird. Doch dank der Fünftelregelung können Steuerzahler von einer Steuerersparnis profitieren. Dies gilt nicht nur bei Abfindungen, sondern auch bei anderen außerordentlichen Einkünften. Allerdings wird diese Möglichkeit ab dem Jahr 2025 nur noch über die Steuererklärung möglich sein.

Jens Usebach
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Mit dem Wachstumschancengesetz hat die Regierung beschlossen, die Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren ab 2025 abzuschaffen. Das bedeutet, dass Arbeitgeber die Steuerersparnis, die sich aus der Anwendung der Fünftelregelung ergibt, nicht mehr direkt bei der Lohnsteuer berücksichtigen können. Dies soll die Arbeitgeber entlasten, da die Umsetzung der Fünftelregelung für sie in der Praxis oft kompliziert und rechtlich unsicher ist.

Für Arbeitnehmer, die eine Abfindung erhalten und weiterhin von den Steuervorteilen der Fünftelregelung profitieren möchten, bedeutet dies, dass sie selbst aktiv werden müssen. Ab 2025 wird die Abfindung im Monat der Auszahlung vollständig als Arbeitslohn versteuert. Erst durch die Abgabe einer Steuererklärung für das betreffende Jahr können sie die Fünftelregelung rückwirkend geltend machen. Das bedeutet, dass die Steuerersparnis nicht mehr während des Jahres direkt genutzt werden kann, sondern erst nachträglich durch die Steuererklärung.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Anwendung der Fünftelregelung im Lohnsteuerverfahren ab dem Jahr 2024 automatisch zur Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung führt. Dies sollte bei der Planung der persönlichen Finanzen berücksichtigt werden, um eventuelle Steuervorteile nicht zu versäumen.

Im folgenden Beispiel-Fall ist ein 40-jähriger alleinstehender Arbeitnehmer betroffen, der im Jahr 2024 ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 40.000 Euro hat. Nachdem er zum Ende des Jahres gekündigt wurde, erhält er im Dezember 2024 eine Abfindung in Höhe von 20.000 Euro. Der Arbeitnehmer würde laut Einkommensteuerrechner des Bundesfinanzministeriums ohne Berücksichtigung der Fünftelregelung auf sein Jahreseinkommen 7495 Euro Einkommensteuer zahlen.

Durch die Anwendung der Fünftelregelung wird ein Fünftel der Abfindung, also 4000 Euro, zu seinem Jahreseinkommen hinzugerechnet. Das führt zu einem Jahreseinkommen von 44.000 Euro und einer Einkommensteuer von 8816 Euro. Die Differenz zwischen der Einkommensteuer mit und ohne Abfindung beträgt dabei 1321 Euro, die dann mit fünf multipliziert werden, um die Einkommensteuer auf die Abfindung zu ermitteln. Insgesamt müsste der Arbeitnehmer also 14.100 Euro Einkommensteuer zahlen.

Ohne die Fünftelregelung müsste der Arbeitnehmer jedoch mehr Einkommensteuer zahlen, da sein gesamtes Jahreseinkommen von 60.000 Euro – also das reguläre Einkommen plus die Abfindung – vollumfänglich versteuert würde. In diesem Beispiel wären das 14.680 Euro Einkommensteuer, also 580 Euro mehr als mit der Anwendung der Fünftelregelung.

Es wird deutlich, dass die Fünftelregelung in diesem Fall zu einer Ersparnis von 580 Euro an Einkommensteuer führt. Jedoch ist es wichtig zu beachten, dass dieser Steuervorteil erst durch die Abgabe einer Steuererklärung ab 2025 nachträglich geltend gemacht werden kann. Es wird empfohlen, eine Steuererklärung abzugeben, da dies in den meisten Fällen zu einer Ersparnis bei den Steuern führt. Gerade Arbeitnehmer, die eine Abfindung erhalten haben, können von einer Steuererklärung besonders profitieren.

Fachanwalt für Arbeitsrecht Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Kündigungsschutz & Arbeitsrecht von der Schwerpunktkanzlei JURA.CC informiert Sie gern zur Kündigung, Kündigungsschutzklage und Fragen zur Abfindung!

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