Fußball-Weltmeisterschaft und Arbeitsrecht

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Haben Sie auch manchmal das Verlangen, am Arbeitsplatz Fußball zu schauen? Besonders brennend ist dies immer dann, wenn die Spiele für Arbeitnehmer zeitlich ungünstig liegen.

Was tun, wenn man am Arbeitsplatz die WM-Spiele verfolgen will? Live Stream im Internet? TV oder Radio im Büro?

Steffan Schwerin
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Technisch ist das alles möglich, arbeitsrechtlich aber bedenklich.

Am einfachsten ist es, wenn der Arbeitgeber ausdrücklich erlaubt, dass man die Spiele während der Arbeitszeit verfolgen darf. Ohne Erlaubnis oder gar entgegen einer ausdrücklichen Anweisung des Arbeitgebers sollte der Arbeitnehmer aber nicht versuchen, die Spiele heimlich zu schauen. Dies kann entsprechende Konsequenzen, wie Abmahnung und Kündigung zur Folge haben.

Allerdings darf der Arbeitgeber es nicht grundsätzlich verbieten, dass der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz Radio hört. Das Anhören der Übertragung der Spiele darf dann aber nicht zu Beeinträchtigungen der Kollegen führen. Will der Arbeitgeber das Radiohören untersagen, muss er den Betriebsrat anhören.

Ein (laufendes) TV-Gerät im Büro kann der Arbeitgeber untersagen. Nur ausnahmsweise unter Mitwirkung des Betriebsrates kann eine entsprechende Sondervereinbarung getroffen werden, dass die Arbeitnehmer auch während der Arbeitszeit in den Büros Fußball im TV schauen dürfen.

Die Spiele im Live-Stream im Internet zu verfolgen, ist nur dann unbedenklich, wenn der Arbeitgeber die private Nutzung nicht ausgeschlossen hat. Denn das Fußballschauen während der Arbeitszeit ist immer Privatvergnügen. Daher ist auch diese Variante nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.

Daher gilt für Arbeitnehmer, nicht auf „Teufel komm raus“, nach Möglichkeiten suchen, die Fußballspiele während der Arbeitszeit zu verfolgen. Entweder Sie nehmen Urlaub oder lassen sich das Fußballschauen ausdrücklich vom Arbeitgeber genehmigen.

Steffan Schwerin
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht

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