Galeria Karstadt Kaufhof – 62 Häuser schließen / 6.000 Arbeitnehmer erhalten am 19.06.2020 die Kündigung
Mehr zum Thema: Arbeitsrecht, Arbeitsrecht, Kündigung, Kündigungsschutz, Galeria, KaufhofDer Konzern Galeria Karstadt Kaufhof hatte angekündigt bis zu 80 der 170 Filialen zu schließen, tatsächlich werden es nun wohl 62 Warenhäuser, die geschlossen werden, die betroffenen Standorte werden am 19.06.2020 bekannt gegeben.
So vermutete man anfangs bundesweit den Jobverlust von 5.000 Arbeitnehmern, nun werden es ca. 6.000, die am 19.06.2020 gekündigt werden!


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Galeria Karstadt Kaufhof verständigt sich nun mit Arbeitnehmer-Vertretern auf einen Sanierungsplan. Es werden nach Angaben von Verdi aber wohl weniger Häuser geschlossen, als man schon befürchtete.
Die tagelangen Verhandlungen zwischen der Geschäftsführung und den Vertretern der Arbeitnehmer ist ein Sanierungsplan für die angeschlagene Warenhauskette Galeria Karstadt Kaufhof beschlossen worden.
Verdi stellt sich nun auf lange Verhandlungen über einen Sozialplan ein; außerdem fordert die Gewerkschaft eine Transfergesellschaft, um die Folgen der Schließungen für die Arbeitnehmer abzufedern.
Galeria Karstadt Kaufhof musste infolge fehlender Umsätze durch die Covid19-Pandemie und die Schließung der Warenhäuser in sogenanntes Schutzschirmverfahren, das eine Vorstufe der Insolvenz ist.
Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob ihnen eine Abfindung zu steht und wie sie die beste Abfindung erzielen.
Insbesondere aufgrund der großen Anzahl an betriebsbedingten Kündigungen ist eine wirksame Massenentlassungsanzeige, ein wirksamer Sozialplan und eine korrekte Abfindung in Anlehnung an die Betriebszugehörigkeit anwaltlich zu prüfen.
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. vertritt Galeria Karstadt Kaufhof-Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei der Kündigung vor dem Arbeitsgericht bei der Kündigungsschutzklage oder beim Aufhebungsvertrag ohne Kündigung oder im Falle der betriebsbedingten Kündigung beim Abwicklungsvertrag ohne Kündigungsschutzklage.
