Habe ich einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis? und wie gut muss dieses Zeugnis sein?

Mehr zum Thema: Arbeitsrecht, Anspruch, Kündigung, Arbeitszeugnis, Note, Kodierung
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Das Wichtigste rund um das Arbeitszeugnis

Zur Frage, ob jeder Arbeitnehmer bei Beendigung einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis gegen den Arbeitgeber hat, und wie dessen Inhalt auszusehen hat.

1. Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer, der den Betrieb verlässt, Anspruch auf ein Arbeitszeugnis (sogar den Anspruch auf ein Zwischenzeugnis hat er, dazu jedoch ein andermal).

2. Dieser Anspruch muss vom Arbeitgeber in einer "im Einzelfall angemessenen" Frist erfüllt werden. Das bedeutet, dass Sie als Arbeitnehmer in einem für den Arbeitgeber zumutbaren Zeitraum das Zeugnis erhalten sollten. Wenn keine besonderen Gründe beim Arbeitgeber vorliegen, wie z.B. bei Massenentlassungen, sollten Sie das Zeugnis spätestens nach 4 Wochen ab Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten. Sollte das nicht der Fall sein, sollten Sie den Arbeitgeber nachweisbar (etwa durch Einwurf in den Betriebsbriefkasten unter Zeugen oder durch Einwurfeinschreiben oder Einschreiben-Rückschein) dazu auffordern, seine Verpflichtung bis zu einem bestimmten Datum zu erfüllen. Eine Woche als Frist sollte genügen.

3. Sollten Sie dennoch kein Arbeitszeugnis erhalten, so sollten Sie den Anspruch am Besten unter Zuhilfenahme eines Rechtsanwaltes einfordern. Sollte sich der Arbeitgeber dann immernoch querstellen, wird der Anwalt Klage auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses erheben müssen (das könnten Sie zwar selbst auch tun, da kein Anwaltszwang besteht, ist aber mit gewissen Risiken verbunden). Zu beachten ist bei der Beauftragung eines Anwaltes, dass Sie grundsätzlich, unabhängig vom Ausgang des Prozesses, Ihre eigenen Anwaltskosten, gerichtliche und außergerichtliche, selbst tragen müssen. Das ist im "normalen" Zivilprozess anders- dort hat der, der den Prozess verliert, alle Kosten zu tragen (§ 91 ZPO). Das ist meiner Meinung nach eine gewisse Ungerechtigkeit des Gesetzgebers, aber leider Fakt. Daher empfielt sich eine Rechtsschutzversicherung, die die Kosten des Anwaltes für Sie übernehmen muss. Für Menschen mit niedrigem Einkommen oder hohen Schulden gibt es die Möglichkeiten der Beratungs - und Prozesskostenhilfe, wo der Staat die Anwaltskosten trägt. Hierzu informieren Sie sich im Internet, bei einem Anwalt oder bei der Beratungshilfestelle Ihres Amtsgerichts.

4. Sie haben dabei Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, in dem der Reihe nach Ihre berufliche Entwicklung im Unternehmen, die Beurteilung Ihres beruflichen Verhaltens, eine Begründung für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses inklusive guter Wünsche für die Zukunft, zuletzt Datum und Unterschrift des Ausstellers aufgeführt sein sollen. Das alles hat wohlwollend und realistisch zu erfolgen.

5. Wie in der Schule ist dabei bei den einzelnen Punkten eine Note zwischen 1 und 6 im Rahmen der jeweiligen Formulierungen zu wählen. So steht "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" beispielsweise für eine 1, "zu unserer vollen Zufriedenheit" für eine 3, usw. Sollten Sie unsicher sein, ob eine Formulierung angemessen ist, können Sie einen Anwalt Ihrer Wahl kontaktieren und das prüfen lassen, oder auch im Internet selbst danach recherchieren, was hinter der Formulierung steckt. Bestimmte Sachen haben im Arbeitszeugnis nichts zu suchen, etwa Unterstreichungen.

Prinzipiell gilt: ein Arbeitnehmer hat zumindest einen Anspruch auf ein Zeugnis mit der Note 3. Sollte der Arbeitgeber der Meinung sein, der Arbeitnehmer war schlechter, so hat er dies gegebenenfalls vor Gericht zu beweisen (v.a. durch Zeugenaussagen anderer Arbeitnehmer oder Vorgesetzter). Sind Sie der Meinung, das 3er-Zeugnis sei zu schlecht und Sie hätten ein gutes oder sehr gutes verdient, so müssen Sie dies genauso beweisen.