Jetzt auch Stellenabbau bei Siemens - Geschäftsbereich Health Care

Mehr zum Thema: Arbeitsrecht, Stellenabbau, Siemens, Kündigung, Arbeitnehmer, Abfindung, Kündigungsschutzklage
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Was ist den von einer Kündigung betroffenen Arbeitnehmern zu raten?

Focus Online berichtet am 10.November 2011, dass Siemens in seinem Geschäftssektor Health Care Entlassungen plant. Trotz steigender Gewinne des Technologiekonzerns im letzten Geschäftsjahr müssten Stellen in diesem Bereich auf Grund des Kostendrucks in den Gesundheitssystemen eingespart werden. Wie viele Stellen in den nächsten beiden Jahren abgebaut werden sollen, sei noch nicht klar, teilte Siemens vor einigen Wochen in München mit. Es werden wohl aber vor allem Mitarbeiter aus dem Bereich Strahlentherapie betroffen sein.

Für die betroffenen Arbeitnehmer stellt sich bei Erhalt der Kündigung die Frage: Sollte man Kündigungsschutzklage einreichen? Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, ist damit in den meisten Fällen gut beraten. Auch wenn eine Sozialplanabfindung angeboten wird, ist in einem Klageverfahren meist eine höhere Abfindung zu erreichen. Klagt der Arbeitnehmer nicht, muss er im Fall einer Sozialplanabfindung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses warten, bis er die Abfindung erhält. Auch das Risiko, dass der Arbeitgeber nicht (vollständig) zahlt, ist immer gegeben. In einem Klageverfahren erhält der Arbeitnehmer die Sicherheit, dass bei Nichtleistung aus einem Titel sofort vollstreckt werden kann. Ohne Kündigungsschutzklage ist der Arbeitnehmer gegebenenfalls gezwungen, nach Ende des Arbeitsverhältnisses Zahlungsklage zu erheben, was dann natürlich entsprechend länger dauert. Bei einer Insolvenz besteht dann natürlich die Gefahr, dass der Arbeitnehmer leer ausgeht.

Wer klagen will, muss die Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht einreichen. Teilweise bieten Arbeitgeber den Arbeitnehmern, deren Stellen wegfallen sollen, Aufhebungsverträge an, in denen Abfindungsbeträge angeboten werden. Hiervon kann ich als Fachanwalt für Arbeitsrecht in den meisten Fällen nur abraten. Ist solch ein Vertrag abgeschlossen, ist es nur sehr schwer möglich, diesen anzufechten. Es will also wohl überlegt sein, ein solches Angebot anzunehmen.

Fachanwaltstipp für Arbeitnehmer: Das Vorgehen gegen eine Kündigung lohnt sich in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern nahezu immer. Wenn auch das Arbeitsverhältnis meist nicht gerettet werden kann: Zumindest eine Abfindung in Höhe eines halben Bruttomonatsgehalts pro Jahr der Beschäftigung (manchmal auch sehr viel mehr) ist regelmäßig drin. Auch wenn ein Sozialplan besteht, rate ich fast immer zur Kündigungsschutzklage. Meist können die Bedingungen der Beendigung deutlich verbessert und die Abfindung aufgestockt werden. Auch Änderungen der Arbeitsbedingungen sollte man auf ihre Wirksamkeit hin prüfen lassen. Hat man zugestimmt, ist später nichts mehr zu retten.