Krankschreibung nach Kündigung - Das sollten Arbeitnehmer beachten

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Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen und Daniela Willer, wissenschaftliche Mitarbeiterin.

Haben Arbeitnehmer eine Kündigung vom Ihrem/Ihrer Arbeitgeber/in erhalten, lassen sich viele Arbeitnehmer krankschreiben. Eine solche Krankschreibung ist in aller Regel völlig unproblematisch. Der Arzt hat angesichts des oftmals sehr einschneidenden Erlebnisses durch eine Kündigung hinreichend Gründe für eine Krankschreibung.

Empfehlung einer Krankschreibung? Selbstverständlich steht an erster Stelle die Gesundheit. Wenn man krank ist, sollte man gerade nach dem Erhalt einer Kündigung und in der entsprechend belastenden Situation nicht arbeiten. Mit der oft gewonnen Zeit durch die Krankschreibung können sich gekündigte Arbeitnehmer zudem besser um dringende Angelegenheiten in Folge der Kündigung zu kümmern (Arbeitslosmeldung bei der Bundesagentur für Arbeit innerhalb von drei Tagen, Beratung beim Fachanwalt für Arbeitsrecht innerhalb von ein bis zwei Tagen, Zurückweisung der Kündigung innerhalb von drei Tagen, Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen).

Nachteile einer dauerhaften Krankschreibung. Eine dauerhafte Krankschreibung ist Arbeitnehmern in der Regel nicht zu empfehlen. Im Falle einer dauerhaften Krankschreibung könnten Arbeitgeber daraus schließen, dass der/die gekündigte Arbeitnehmer/in auf keinen Fall zurück in das Unternehmen will. Das wiederum verschlechtert die Verhandlungsposition des Arbeitnehmers bei Verhandlungen über die Abfindung im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses erheblich. Unproblematisch ist die Krankschreibung wiederum, wenn Arbeitnehmer gar keine Kündigungsschutzklage erhoben haben. Zieht sich diese Krankschreibung über den Kündigungstermin, können Arbeitnehmer später sogar noch Urlaubsabgeltung für noch nicht genommenen Urlaub von dem/der Arbeitgeber/in verlangen.

Fachanwaltstipp für Arbeitnehmer. Wenn es Ihnen nicht gut geht, gehen Sie unbedingt zum Arzt und lassen Sie sich krankschreiben. Alles Weitere sollten Sie dann mit Ihrem Anwalt besprechen. Suchen Sie sich einen erfahrenen Experten im Arbeitsrecht, am besten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

 

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