Kündigung! - Was nun? Arbeitsrechtliche Kündigungen im Zeichen der Wirtschaftskrise

Mehr zum Thema: Arbeitsrecht, Kündigung
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Die Zeiten für Arbeitnehmer sind nicht leicht. Derzeit bangen viele um ihren Arbeitsplatz. In vielen Unternehmen wird angesichts der aktuellen Wirtschaftskrise Personal abgebaut, die Zahl der betriebsbedingten Kündigungen nimmt zu.

Eine Vielzahl von Unternehmen planen angeblich einen Stellenabbau, eine für viele Arbeitnehmer höchst unangenehme Prognose, ganz besonders schmerzlich ist aber die Erfahrung für diejenigen, welche von einer betriebsbedingten oder verhaltensbedingten Kündigung betroffen sind. Denn die Wirtschaftskrise bestimmt derzeit den Ton - auch innerhalb vieler Unternehmen.

Alexandros Kakridas
Partner
seit 2006
Rechtsanwalt
Westerbachstraße 23 F
61476 Kronberg i.Ts.
Tel: 06173-702906
Web: http://www.recht-und-recht.de
E-Mail:
Vertragsrecht, Miet- und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Ausländerrecht, Erbrecht

Wer muss zuerst gehen?

Ein Arbeitgeber ist auch während der Wirtschaftskrise verpflichtet, die zu kündigenden Arbeitnehmer nach sozialen Gesichtspunkten auszuwählen.

Kriterien hierfür sind u.a. die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, eventuelle Unterhaltspflichten oder eine etwaige Schwerbehinderung.

Am wenigstens geschützt sind in der Regel junge Singles ohne Nachwuchs. Ältere Arbeitnehmer mit Kindern haben insofern bessere Aussichten.

Aber auch eine Zunahme von verhaltensbedingten Kündigungen drohen. So können aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Lage die Leistungen der Arbeitnehmer genauer unter die Lupe genommen, Krankenmeldungen intensiver überprüft werden, mit der Folge, dass eine größere Anzahl von Abmahnungen ausgesprochen werden könnten.

Wie reagiert man auf die Kündigung?

Wichtig ist, nicht ohne vorherige professionelle Überprüfung, bsw. durch einen Anwalt einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung zu unterschreiben, denn damit verzichtet man meist auf wichtige Rechte. Es empfiehlt sich mit einem etwaig vorhanden Betriebsrat oder einem Anwalt, welcher auf das Arbeitsrecht spezialisiert ist, aufzusuchen. Häufig sind Kündigungen wegen Formfehler unwirksam!

Zudem hat jeder Mitarbeiter einen Anspruch auf ein inhaltlich richtiges und wohlwollendes Zeugnis. Dies kann man zwecks Bewerbung bei einem anderen Arbeitgeber unmittelbar verlangen.

Aufgrund versteckter und für den Arbeitnehmer nicht immer gleich erkennbarer negativer Formulierungen im Arbeitszeugnis sollte auch dieses von kundiger Stelle genau überprüft werden, um etwaige Nachteile für die Zukunft von vorneherein zu vermeiden.

Wie kann man sich wehren?

Sofern man der Ansicht ist, dass die eigene Kündigung unrechtmäßig ist, muss man in der Regel innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Das Gericht prüft dann die Richtigkeit der Sozialauswahl und ob die Kündigung tatsächlich betriebsbedingt ist und rechtlich Bestand hat.

Sollten also auch Sie eine Kündigung des Arbeitsvertrages erhalten haben, unterzeichnen Sie keinesfalls vorschnell den Ihnen angetragenen Aufhebungsvertrag. Vertrauen Sie sich mit Ihrem Problem unbedingt einer fachkundigen Stelle an, z.B. einem auf dem Gebiet des Arbeitsrechts versierten Anwalt, der Ihre Kündigung sorgfältig prüft und mit Ihnen zusammen eine effektive weitere Vorgehensweise erarbeitet. Angesichts des gesetzlichen Erfordernisses, drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung eine Kündigungsschutzklage einzureichen, sollte nach dem Erhalt der Kündigung der Gang zu einem Anwalt nicht zu lange hinausgezögert werden. Anderenfalls riskiert man den Verlust eines Großteils der eigenen Rechte. Die ausgesprochene Kündigung könnte, wenn überhaupt, nur noch sehr schwer angegriffen werden!

Rechtsanwalt
Alexandros Kakridas

gerne können Sie uns kontaktieren unter:

Kanzlei Recht und Recht
Westerbachstraße 23 F
61476 Kronberg im Taunus
(Großraum Frankfurt a.M.)

Tel.: 06173 - 702 906
Fax.: 06173 - 702 894

mail: kakridas@recht-und-recht.de
www.Recht-und-Recht.de