Kündigung erhalten – was tun? Tipps für Arbeitnehmer
Mehr zum Thema: Arbeitsrecht, Kündigung, erhalten, Abeitnehmer, Abfindung, ArbeitgeberArbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten, fragen sich oft, was tun? Nachfolgend gebe ich Tipps für die nächsten Handlungsschritte und weise die dafür zur Verfügung stehende Zeit ab Erhalt der Kündigung aus. Die Frist sollte auf keinen Fall ausgeschöpft werden. Handeln Sie am besten sofort, noch am ersten Tag der Kündigung.
Arbeitslos bei der Bundesagentur für Arbeit melden! Frist: maximal drei Tage
Zur Sicherheit sollte man sich immer an demselben oder spätestens am nächsten Werktag bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos melden. Dann kann schon mal keine Sperrzeit wegen verspäteter Meldung der Arbeitslosigkeit verhängt werden.
Prüfung einer Zurückweisung der Kündigung! Frist: maximal drei Tage
Des Weiteren sollte man prüfen, ob die Kündigung möglicherweise unverzüglich zurückgewiesen werden kann. Das kann zum Beispiel möglich sein, wenn ein Nichtberechtigter die Kündigung unterschrieben hat und keine ordnungsgemäße Bevollmächtigung beigefügt war.
Erhebung einer Kündigungsschutzklage! Frist: maximal drei Wochen
Nach Erhalt der Kündigung haben Sie für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht maximal drei Wochen Zeit. Danach kann man in der Regel gegen die Kündigung nichts mehr unternehmen. Auch die Chance auf eine Abfindung ist dann regelmäßig vertan.
Geltendmachung offener Ansprüche! Frist: ein Monat
Viele Arbeitsverträge enthalten Ausschlussfristen. Deswegen sollte man bei Erhalt der Kündigung unbedingt alle noch offenen möglichen Ansprüche gegen den Arbeitgeber professional überprüfen lassen und die Ansprüche dann geltend machen.
Keine Zeit für die Einhaltung der Frist
Viele Arbeitgeber nehmen nach Ausspruch der Kündigung keine Rücksicht darauf, dass die Arbeitnehmer nunmehr eine Menge Formalitäten zu erledigen haben. Wer will schon seinem Arbeitnehmer Zeit dafür geben, zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zu gehen, um sich hinsichtlich einer Kündigungsschutzklage beraten zu lassen. Die Fristen laufen, unabhängig davon, ob Sie diese einhalten können oder nicht. Viele Arbeitnehmer gehen in einer solchen Situation zum Arzt und lassen sich arbeitsunfähig krankschreiben.
Kurzfristige Termine beim Fachanwalt für Arbeitsrecht
Die meisten der auf Kündigungsschutz spezialisierten Fachanwälte für Arbeitsrecht bieten kurzfristig Termine. So sind wir zum Beispiel in der Lage, die Kündigungsschutzklage innerhalb eines Tages nach Mandatierung inhaltlich mit Ihnen abzustimmen und bei Gericht einzureichen. Gleichzeitig wird ein Aufforderungsschreiben zur Sicherung Ihrer Ansprüche an den Arbeitgeber versandt.
Arbeitsrecht Stellenabbau bei Bombardier in Hennigsdorf? Was tun bei Erhalt eines Aufhebungsvertrages?
Arbeitsrecht Kündigung vom Arbeitgeber erhalten – sollten Arbeitnehmer Bestätigung unterschreiben?
Arbeitsrecht Direkt vor Weihnachten: dürfen Arbeitnehmer gekündigt werden?