Kündigung während der Probezeit nach Übernahme des Azubis

Mehr zum Thema: Arbeitsrecht, Azubi, Probezeit, Kündigung, Kündigungsschutz
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Der übernommene Azubi hat sofort Kündigungsschutz, die Ausbildungszeit im Betrieb wird angerechnet

Bei Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages wird eine Probezeit vereinbart. Der Arbeitgeber kann mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Wenn der Arbeitnehmer jedoch vor Übernahme Azubi war, wird diese Zeit mit berücksichtigt.

Eine neue Probezeit ist unwirksam

So kann es zu einer ungewöhnlichen Situation kommen. Der Arbeitgeber darf mit einer Frist von zwei Wochen kündigen, der Arbeitnehmer kann jedoch Klage erheben, da er mehr als sechs Monate im Betrieb war. Das ist auch sachgerecht, da der Arbeitnehmer den ehemaligen Azubi kennt und eigentlich neue Probezeiten nicht braucht.

Eine Kündigungsschutzklage lohnt sich

Prüfen Sie in jedem Fall, ob Sie eine Kündigungsschutzklage einreichen können. Hat der Betreib mehr als 10 Mitarbeiter, ist das kein Problem. Fristlose Kündigungen können immer angegriffen werden. Wir beraten Sie gerne.

Das könnte Sie auch interessieren
Arbeitsrecht Die Kündigungsschutzklage - nicht nur bei Kündigung