Kündigung: was müssen Arbeitgeber beachten, bevor sie kündigen?
Mehr zum Thema: Arbeitsrecht, Kündigung, Arbeitgeber, Kündigungsgrund, KündigungsschutzgesetzAnwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes: Die entscheidende Überlegung für Arbeitgeber vor Ausspruch einer Kündigung ist die, ob das Kündigungsschutzgesetz in ihrem Fall Anwendung findet. Das ist der Fall, wenn in dem Betrieb regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt werden und es sich um einen Arbeitnehmer handelt, der mehr als ein halbes Jahr beschäftigt worden ist.
Kündigung im Kleinbetrieb: Greift das Kündigungsschutzgesetz nicht, weil es sich um einen Kleinbetrieb handelt (nicht mehr als zehn beschäftigte Mitarbeiter), ist der Arbeitgeber weitgehend frei, wen und warum er kündigt, solange die Kündigungsfristen eingehalten werden. Eine Grenze stellen jedoch willkürliche bzw. treuwidrige Kündigungen dar. Solche Kündigungen sind auch im Kleinbetrieb unwirksam. Als Unwirksamkeitsgründe kommen nach der Rechtsprechung etwa eine Kündigung zur Unzeit, eine diskriminierende Kündigung oder auch ein widersprüchliches Verhalten des Arbeitgebers in Betracht.
Vorschnell Kündigung kann teuer werden: Solche Fehler führen zwar nicht unbedingt zur Unwirksamkeit der Kündigung. Es schwächt aber natürlich die Position des Arbeitgebers im Kündigungsschutzprozess, wenn die Kündigung bereits an formellen Mängeln leidet. Dadurch erhöht sich dann der Druck, sich mit dem Arbeitnehmer einigen zu müssen, um eine Niederlage vor Gereicht zu vermeiden. Das wiederum ist dann verbundenen mit der Zahlung einer hohen Abfindung, die höher ausfällt, je angreifbarer die Kündigung ist.
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