Kündigung wegen mangelnder Leistungsfähigkeit aufgrund des Alters – Tipps für Arbeitnehmer

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Das Leistungsvermögen nimmt bei Arbeitnehmern im höheren Alter im Vergleich zu jüngeren Kollegen oftmals ab. Deswegen müssen sich ältere Arbeitnehmer aber in der Regel keine Sorgen um ihren Arbeitsplatz machen.

Kündigungsschutz

Bei mehr als zehn regelmäßig im Unternehmen beschäftigten Mitarbeitern greift der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz für ältere Arbeitnehmer ganz genauso wie für jüngere. Als zulässige Kündigungsgründe scheiden dann sowohl das Alter als die altersbedingt verminderte Leistungsfähigkeit aus. Allein wer in einem kleinen Betrieb mit weniger Mitarbeitern beschäftigt ist, muss sich Sorgen um eine Kündigung wegen nachlassender Leistungsfähigkeit machen.

Kündigung wegen mangelnder Leistungsfähigkeit

Kündigungen bei mangelnder Leistungsfähigkeit sind Seitens des Arbeitgebers sehr schwer durchzusetzen. Zwar erkennt das Bundesarbeitsgericht eine solche Kündigung grundsätzlich an. Der Arbeitgeber muss aber zunächst die durchschnittliche Leistung darlegen und dann die Minderleistung des Arbeitnehmers. Schließlich muss er diesen Vortrag auch noch beweisen. Dies erweist sich in der Praxis als äußerst schwierig.

Kündigungen wegen Krankheit

Altersbedingt sind ältere Arbeitnehmer häufig öfter krank. Auch dies ist allerdings nicht ohne weiteres ein Kündigungsgrund. Hier sind die Anforderungen der Rechtsprechung an eine krankheitsbedingte Kündigung ebenfalls enorm hoch. Allein der Umstand, dass ein älterer Arbeitnehmer häufiger krank ist als ein jüngerer, ist noch kein Kündigungsgrund.

Bei Kündigung Kündigungsschutzklage

Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten, müssen innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. So kann der Job gerettet oder eine hohe Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes erzielt werden. Gerade bei älteren Arbeitnehmern geht es häufig darum, die Nachteile bis zum Bezug von Altersrente auszugleichen. Hier ist eine professionelle Vertretung durch einen Spezialisten, am besten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, noch wichtiger als sonst.

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