Kündigungsschutzklage eines Mitarbeiters der Sparkasse erfolgreich
Mehr zum Thema: Arbeitsrecht, Kündigung, Kündigungsschutz, Kündigungsschutzklage, Arbeitsrecht, Arbeitsgericht

seit 2017
50667 Köln
Tel: 0 22 1 - 95 81 43 21
Tel: 01 70 - 52 44 64 0
Web: http://www.JURA.CC
E-Mail:
Das Arbeitsgericht Solingen hat mit Urteil vom 13.03.2020 zum Aktenzeichen 1 Ca 1128/19 der Kündigungsschutzklage eines Mitarbeiters der Stadtsparkasse Solingen stattgegeben.
Der Arbeitgeber hatte dem Mitarbeiter vorgeworfen, im Rahmen von zahlreichen Kreditbewilligungen durch ihn selbst bzw. durch Mitarbeiter seiner Abteilung, Aufsichtspflichten und interne Vergaberichtlinien gröblich verletzt zu haben.
Der langjährig bei der Stadtsparkasse beschäftigte Kläger war aufgrund tarifvertraglicher Regelungen nur außerordentlich kündbar.
Das Arbeitsgericht konnte eine grobe Verletzung der Pflichten, die den Arbeitgeber zum Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung berechtigen, nicht feststellen und hat entschieden, dass die Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst hat.
Zudem hat es die Beklagte zur Weiterbeschäftigung des Klägers in seiner alten Position verurteilt.
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. der kanzlei JURA.CC informiert Sie gern dazu oder zum Kündigungsschutzrecht bei einer Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber auch zur Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht, um eine angemessene und möglichst hohe Abfindungs-Zahlung durch den Arbeitgeber zu erhalten und ggf. auch noch ein sehr gutes Arbeitszeugnis, damit Sie einen neuen tollen Job bekommen können!

Arbeitsrecht Joshiko Saibou – der fristlos gekündigte Basketballspieler – keine Einigung im Gütetermin
Arbeitsrecht Außerordentliche Kündigung des ehemaligen stellvertretenden Bundesvorsitzenden der GDL unwirksam
Arbeitsrecht Fristlose Kündigung im FC Bayern Fan-Shop im CentrO Oberhausen