Massenentlassung beim MAN – 9.500 Arbeitsplätze weg

Mehr zum Thema: Arbeitsrecht, MAN, VW, Jobverlust, Stellenabbau, Kündigung
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Der Fahrzeug- und Maschinenbaukonzern MAN mit Sitz in München will im Konzern 9.500 Arbeitsplätze der 36.000 Stellen streichen.

MAN gehört zu großen Teilen zu Volkswagen (VW).

Jens Usebach
Partner
seit 2017
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Heumarkt 50
50667 Köln
Tel: 0 22 1 - 95 81 43 21
Tel: 01 70 - 52 44 64 0
Web: http://www.JURA.CC
E-Mail:

Der Sparplan von MAN hat zahlreiche Arbeitnehmer und auch den Gesamtbetriebsrat eiskalt erwischt.

Durch den großen Personalabbau will MAN 1,8 Milliarden Euro einsparen.

Viele Tausend Mitarbeiter bangen um ihren Arbeitsplatz.

Die Gespräche zwischen Arbeitnehmer und MAN sind zerrüttet und gerieten zuletzt immer wieder ins Stocken.

Die verängstigten Arbeitnehmer haben gegen MAN gegen den drohenden Stellenabbau protestiert.

Am 11.11.2020 scheiterten die Gespräche von MAN mit den Gewerkschaften und dem Betriebsrat, weil MAN nicht vom Stellenabbau abrücken will.

Viele Standorte sind von den Entlassungen betroffen.

Ob betriebsbedingte Kündigungen vom Tisch sind, ist derzeit unklar.

Der Mutterkonzern VW übt Druck auf MAN aus, dass eine Einigung noch bis zum 31.12.2020 erfolgen soll.

Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob ihnen eine Abfindung zu steht und wie sie die beste Abfindung erzielen.

Es gibt keine Vorschriften und schon gar keine gesetzlichen Regelungen darüber, wie hoch eine Abfindung sein sollte.

Die Höhe der Abfindung, die der Arbeitgeber an Sie zahlt, ist ausschließlich Verhandlungssache.

Es gibt aber eine sogenannte Regelabfindung die sich wie folgt berechnet:

Rechenformel: Bruttoarbeitslohn x Beschäftigungsjahre x 0,5

Hinweis: ab 6 Monate Beschäftigungsdauer auf ein Jahr aufrunden

Soweit Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. auf Wunsch die Kostenschutzanfrage bei der Rechtsschutzversicherung für Sie.

Die kanzlei JURA.CC arbeitet mit allen deutschen Rechtsschutzversicherungen zusammen.

Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. Rechtsanwalt für Kündigungsschutz & Arbeitsrecht von der Schwerpunktkanzlei JURA.CC bearbeitet im Schwerpunkt das Kündigungsschutzrecht im Arbeitsrecht und vertritt Mandanten außergerichtlich bei Aufhebungsverträgen / Abwicklungsverträgen bei der Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber und gerichtlich bei Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht, dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht mit dem Ziel für den Arbeitnehmer eine angemessene und möglichst hohe Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes, ein sehr gutes Arbeitszeugnis für zukünftige Bewerbungen oder auch die Rücknahme der Kündigung und die Weiterbeschäftigung zu erzielen.

Rechtsanwalt & Fachanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. mit den Tätigkeitsschwerpunkten Kündigungsschutz & Arbeitsrecht von der Schwerpunktkanzlei JURA.CC informiert Sie gern zum Kündigungsschutzrecht bei einer Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber.
Das könnte Sie auch interessieren
Arbeitsrecht Massiver Jobabbau bei Thyssenkrupp – 11.000 Arbeitsplätze weg
Arbeitsrecht Insolvenz bei Frisör-Kette Klier – was passiert mit den Arbeitnehmern?
Arbeitsrecht Hotel Kette Tidal Operations Germany ist insolvent – Arbeitsplätze stehen auf der Kippe
Arbeitsrecht 39.000 Arbeitnehmer bei der Lufthansa verlieren Job