Mobbing wegen ostdeutscher Herkunft

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Gericht verneint Diskriminierung

Das Arbeitsgericht Berlin hat mit Urteil vom 15.08.2019 zum Aktenzeichen 44 Ca 8580/18 entscheiden, dass die Herabwürdigung eines Mitarbeiters wegen seiner ostdeutschen Herkunft keine Benachteiligung im Sinne des § 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wegen der ethnischen Herkunft oder Weltanschauung darstellt.

Aus der Pressemitteilung Nr. 22/19 des Arbeitsgerichts Berlin vom 02.10.2019 ergibt sich:

Jens Usebach
seit 2017 bei
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Der Kläger wurde von einem Zeitungsverlag als stellvertretender Ressortleiter beschäftigt. Er hat den Arbeitgeber auf Entschädigung, Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch genommen, weil er von zwei vorgesetzten Mitarbeitern wegen seiner ostdeutschen Herkunft stigmatisiert und gedemütigt worden sei.

Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Dem Kläger stehe eine Entschädigung nach dem AGG nicht zu, weil eine Benachteiligung wegen seiner ethnischen Herkunft oder Weltanschauung nicht erfolgt sei. Menschen ostdeutscher Herkunft seien nicht Mitglieder einer ethnischen Gruppe oder Träger einer einheitlichen Weltanschauung.

Einen Schadensersatzanspruch wegen einer Persönlichkeits- oder Gesundheitsverletzung hat das Arbeitsgericht abgelehnt, weil der Kläger den Arbeitgeber nicht rechtzeitig auf das Verhalten seiner Vorgesetzten und die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens – es waren ca. 800.000,00 EUR im Streit – aufmerksam gemacht hatte. Das Mitverschulden des Klägers an dem – einmal angenommenen – Schaden wiege derart schwer, dass eine Ersatzpflicht des Arbeitgebers entfalle.

Rechtsanwalt & Fachanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. mit den Tätigkeitsschwerpunkten Kündigungsschutz & Arbeitsrecht von der Schwerpunktkanzlei JURA.CC informiert Sie gern zum Kündigungsschutzrecht bei einer Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber.
Leserkommentare
von Nutzfahrzeugprofi am 11.10.2019 09:22:13# 1
Hallo, habe auch solche negativen Erfahrungen machen müßen. Wie überall gigt es gute bis sehr gute Vorgesetzte und eben die A.........er von Vorgesetzten. Der Name sagt schon Alles, die Leute wurden mir vorgesetzt, ich hatte keine Wahl. In meinem Fall wurde ich als Stasi- Meister bezeichnet, was nicht stimmt, ich habe meinen Meister mit 53 Jahren nach der Wende 2012 gemacht. Was mich beschäftigt ist , woher weiss der Vorgesetzte, dass die Stasi mir den Meistertittel geschenkt hat?? In der Ex- DDR waren solche A.......er immer beim MfS. Und gegen das MfS komm ich auch in der BRD nicht an. Drei Rechtsanwälte haben mir erklärt, sie haben Recht, aber sie werden ihr Recht nie bekommen, nicht in diesem Recht(en)sstaat. MfG
    
von G.Recht am 11.10.2019 21:38:22# 2
30 Jahre Mauerfall und immer noch dieses Gejammer von den armen benachteiligten Ostdeutschen. Wer sich nach dieser langen Zeit immer noch als Opfer fühlt oder darstellt, sollte sich Gedanken über sein Verhalten und Auftreten machen, gegebenenfalls mit professioneller Hilfe.
    
von Nutzfahrzeugprofi am 12.10.2019 08:50:36# 3
An G.Recht
Mobbing ist in den meisten östlichen Bundesländern eine Straftat. Und in den westlichen Bundesländern ist Mobbing und Bossing eine Modekrankheit.
Eine Frage aus dem Arbeitsleben. Ein Vorgesetzter teilt Ihnen das Toilettenpapier zu, 2 Blatt pro Toilettengang. Wie entscheidet das Arbeitsgericht?? Vor dem Gericht und vor Gott sind Alle gleich, nach dem Urteil nicht mehr!!