Private E-Mail-Nutzung am Arbeitsplatz kann Kündigung rechtfertigen

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LAG Hamm zur fristlosen Kündigung wegen privater E-Mail Nutzung im Arbeitsverhältnis

Die exzessive Nutzung des Internets während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken kann je nach den Umständen des Einzelfalls eine so schwere Pflichtverletzung des Arbeitsvertrages sein, dass sie den Arbeitgeber auch ohne vorangegangene Abmahnung zu einer Kündigung berechtigen kann.

Eine aktuellen Entscheidung des LAG Hamm beschäftigt sich mit der Frage, ob die exzessive private Nutzung des Internets während der Arbeitszeit eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann. Geklagt hatte ein Betriebsratsmitglied, dem der Arbeitgeber mit dieser Argumentation gekündigt hatte.

Allerdings muss nach dieser Entscheidung der Arbeitgeber nachweisen, dass und in welchem Umfang es durch die private Internetnutzung zu einer erheblichen Beeinträchtigung der arbeitsvertraglich geschuldeten Leistung gekommen ist, wenn er wegen privater Internetnutzung das Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitnehmer beenden will. In der vorliegenden Entscheidung gelang dem Arbeitgeber dieser Beweis letztendlich nicht. Daher wies das Gericht die Berufung des Arbeitgebers ab (vgl. LAG Hamm vom 30.09.2011, 10 Sa 471/11)