Rauer Umgangston am Arbeitsplatz kein Kündungsgrund

Mehr zum Thema: Arbeitsrecht, Mobbing, Kündigung, Gespräch, Mediator, Umgangston
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Fordern Sie konsequent das gemeinsame Gespräch im Beisein eines Mediators

Das Arbeitsgericht Frankfurt hat entschieden, dass harte Kritik, ein rauer Umgangston am Arbeitsplatz und extremer Leistungsdruck allein noch nicht den Tatbestand des Mobbings erfüllen, der einen Kündigungsgrund darstellt (Entscheidung 7BV 162/12).

Was können Sie also tun, wenn Sie selbst die Situation an Ihrem Arbeitsplatz als unerträglich empfinden? Suchen Sie das Gespräch, machen Sie deutlich, dass Sie sich durch die Art und Weise, wie mit Ihnen kommuniziert wird, nicht einverstanden fühlen. Schlagen Sie vor, das krank machende Kommunikationsverhalten in einem gemeinsamen Gespräch im Beisein eines Mediators zu besprechen.

Der Mediator unterstützt Sie und Ihre Gegenseite dabei, Lösungen zu finden, wie Sie sich an Ihrem Arbeitsplatz wieder besser fühlen können. Und auch Ihrem Vorgesetzten wird ein gesunder und wohlgelaunter Mitarbeiter lieber sein, als jemand, der  Indizien für systematische Schikane sammelt, um dem Arbeitsplatz zu entfliehen.

Das könnte Sie auch interessieren
Nachbarschaftsrecht Über Lärm lässt sich streiten, vor Gericht meistens ohne Erfolg
Datenschutzrecht "I Like": Besser Mediation statt Mahnbriefe im Facebook-Streit
Zivilrecht Wir haben ein Mediationsgesetz