Runners Point verschwindet
Mehr zum Thema: Arbeitsrecht, Kündigung, Kündigungsschutz, Kündigungsschutzklage, Massenentlassungsanzeige, MassenentlassungRunners Point hat angekündigt alle Filialen zu schließen.
Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob ihnen eine Abfindung zu steht und wie sie die beste Abfindung erzielen.
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Insbesondere aufgrund der großen Anzahl an Kündigungen ist eine wirksame Massenentlassungsanzeige, ein wirksamer Sozialplan und eine korrekte Abfindung in Anlehnung an die Betriebszugehörigkeit anwaltlich zu prüfen.
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. vertritt „Runners Point“-Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei der Kündigung vor dem Arbeitsgericht bei der Kündigungsschutzklage oder beim Aufhebungsvertrag ohne Kündigung oder im Falle der betriebsbedingten Kündigung beim Abwicklungsvertrag ohne Kündigungsschutzklage.
Rechtsanwalt & Fachanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. mit den Tätigkeitsschwerpunkten Kündigungsschutz & Arbeitsrecht von der Schwerpunktkanzlei JURA.CC informiert Sie gern zum Kündigungsschutzrecht bei einer Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber.
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