Schlechtes Gewissen bei Kündigungsschutzklage?

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Maximilian Renger: Du hast ein aktuelles Video mit der Frage überschrieben, ob sich Arbeitnehmer schlecht fühlen müssen, wenn sie ihren Arbeitgeber verklagen. Hast du den Eindruck, dass Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einer Kündigungsschutzklage ein schlechtes Gewissen haben?

Fachanwalt Arbeitsrecht: Die Frage ist natürlich etwas provokant formuliert und mir so auch noch nicht konkret gestellt worden. Ich erlebe aber immer wieder bei Mandanten auf Arbeitnehmerseite, dass eine Unsicherheit darüber besteht, ob es jetzt wirklich richtig oder angemessen ist, gegen den Arbeitgeber zu klagen. Eigentlich möchte der Mitarbeiter dann ja vielfach nur eine Abfindung und gar nicht mehr wirklich weiter für den Arbeitgeber tätig werden.

Maximilian Renger: Und was sagst du den Mandanten dann?