Überstunden ausbezahlen lohnt sich
Mehr zum Thema: Arbeitsrecht, Überstunden, Nachzahlung, Ausbezahlen, Auszahlen, ArbeitsrechtDer Steuerermäßigung sei Dank
Jeder macht mal die ein oder andere Überstunde. Manche von uns freiwillig, andere eher wider Willen. Der eine tauscht sie gegen Urlaubstage, der andere lässt sie sich ausbezahlen. Mit den genaueren rechtlichen Regelungen im Arbeitsrecht rund um das Thema Überstunden kennen sich die Meisten allerdings nicht aus. Die Auszahlung von Überstunden hört sich erstmal gut an, aber auch ausbezahlte Überstunden müssen versteuert werden. Der Bundesgerichtshof hat nun eine Entscheidung dazu getroffen, die das Ausbezahlen-lassen attraktiver machen könnte (BGH, Urteil vom 02.12.2021 – VI R 23/19).
Überstunden abbummeln oder ausbezahlen?
Arbeitnehmer, die Überstunden machen, müssen diese grundsätzlich ausgezahlt bekommen. Eine pauschale „Abgeltung" über das Gehalt, wie es in einigen Arbeitsverträgen formuliert steht, ist unwirksam. Nur ausnahmsweise dürfen Überstunden „abgebummelt" werden, also in Freizeitausgleich an Stelle von Geld vergütet werden.
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Wer sich für die Ausbezahlung seiner Überstunden entscheidet, muss bedenken, dass dieses zu einer progressiven Besteuerung seines Jahreseinkommens führt. Und das könnte bei einer Nachzahlung über einen längeren Zeitraum zu signifikanten Mehrbelastungen des Steuerpflichtigen führen. Ob sich eine Auszahlung Ihrer Überstunden in dieser Hinsicht lohnt, beratschlagen Sie daher am besten mit dem Steuerberater ihres Vertrauens.
3 Jahre Überstunden: Ausbezahlung auf einen Rutsch
Der Fall, welcher dem BGH vorlag, handelte von einem Angestellten, der über drei Jahre Überstunden angesammelt hatte. Ausbezahlt wurden diese alle auf einen Schlag erst im vierten Jahr. Sein Lohn stieg in diesem Jahr signifikant. Dadurch rutschte er in einen höheren Steuersatz, da das Finanzamt den normalen Einkommenstarif zugrunde legte. Dagegen erhob der betroffene Mann Klage und bekam Recht.
Dass Überstunden erst nach mehreren Jahren in einem „Rutsch" ausgezahlt werden, passiert regelmäßig, da die Arbeitnehmer oft nicht von ihren Rechten wusste und womöglich erst nach Jahren erfahren haben, dass ihnen von Gesetzes wegen und entgegen einer gegebenenfalls unwirksamen Regelung im Arbeitsvertrag eine Vergütung von geleisteten Überstunden zusteht.
Steuerermäßigung bei Überstunden – das müssen Arbeitnehmer wissen
Laut Gesetz greift eine Steuerermäßigung für Lohnnachzahlungen dann, wenn sich die Nachzahlung auf einen Zeitraum bezieht, der
- Über 12 Monate hinausgeht und
- Sich auf mindestens zwei Veranlagungszeiträume erstreckt.
Der BGH betonte in seiner Urteilsbegründung, dass diese Regelung nicht nur für die Nachzahlung von Festlohnbestandteilen gelten, sondern auch auf variable Lohnbestandteile – wie die Bezahlung von Überstunden – anwendbar sei.
In Anbetracht der gesetzlichen Frist können Sie auch jetzt noch die Ansprüche auf Überstunden-Nachzahlung der letzten drei Jahre geltend machen. Gerade dieses Urteil hat bewiesen, dass sich die Überstunden-Ausbezahlung lohnen kann, vor allem, wenn die Steuerermäßigung zu Ihren Gunsten greift.
Benötigen Sie rechtliche Beratung im Zusammenhang mit Überstunden, stehen Ihnen die Anwälte von ROSE & PARTNER, insbesondere unsere Anwälte für Arbeitsrecht, grundsätzlich gerne zur Verfügung. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Webseite: https://www.rosepartner.de/ueberstunden-ausbezahlen-abbauen-abgegolten-arbeitsrecht-arbeitsvertrag.html
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