Vorläufiger Stopp eines Stellenbesetzungsverfahrens bei Ministerium aufgehoben

Mehr zum Thema: Arbeitsrecht, Stellenbesetzung, Stoff, Auswahlverfahren, Bewerber
0 von 5 Sterne
Bewerten mit:
0

Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen in Hannover hat am 02.11.2020 zum Aktenzeichen 12 SaGa 940/20 entschieden, dass der vorläufige Stopp eines Stellenbesetzungsverfahrens beim niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aufzuheben ist.

Aus der Pressemitteilung des LArbG Hannover vom 04.11.2020 ergibt sich:

Jens Usebach
Partner
seit 2017
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Heumarkt 50
50667 Köln
Tel: 0 22 1 - 95 81 43 21
Tel: 01 70 - 52 44 64 0
Web: http://www.JURA.CC
E-Mail:
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Der Verfügungskläger hatte am 04.08.2020 beim ArbG Hannover eine einstweilige Verfügung erwirkt, durch welche dem beklagten Land untersagt worden ist, die Besetzung der Position Abteilungsleiter I Ernährung, Landwirtschaft, Nachhaltigkeit mit dem Bewerber X unter Abschluss eines entsprechenden Arbeitsvertrages bis zum rechtskräftigen Abschluss des Konkurrentenstreitverfahrens in der Hauptsache durchzuführen.

Das LArbG Hannover hat den vorläufigen Stopp des Stellenbesetzungsverfahrens wieder aufgehoben.

Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts war die Entscheidung des ArbG Hannover zwar ursprünglich zu Recht ergangen. Trotz des dem Verfügungskläger noch bis zum 31.07.2022 bewilligten Sonderurlaubs hätte der Kläger auch als Versetzungsbewerber in die Auswahlentscheidung miteinbezogen werden müssen. Es lägen auch keine Tatsachen vor, aus denen der Schluss gezogen werden könne, der Verfügungskläger werde sich gegenüber der aktuellen Hausspitze des Landwirtschaftsministeriums nicht loyal verhalten.

Abgeändert wurde die erstinstanzliche Entscheidung, weil der Verfügungskläger seine Tätigkeit für das beklagte Land mit Wirkung zum 30.09.2020 beendet habe, um eine Beratertätigkeit für den Fleischkonzern Tönnies aufzunehmen. Da die streitbefangene Stelle im Ministerium seinerzeit mit vertretbaren Überlegungen nur hausintern ausgeschrieben worden sei, sei jetzt die vorausgesetzte Eigenschaft des Verfügungsklägers als interner Bewerber weggefallen.

Fachanwalt für Arbeitsrecht Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Kündigungsschutz & Arbeitsrecht von der Schwerpunktkanzlei JURA.CC informiert Sie gern zur Kündigung, Kündigungsschutzklage und Fragen zur Abfindung!

Mehr Informationen unter www.JURA.CC oder per Telefon: 0221-95814321