Wann verfallen Urlaubsansprüche?
Mehr zum Thema: Arbeitsrecht, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, UrlaubVerfall von Urlaub auch im Krankheitsfall?
Wann verfallen Urlaubstage bei laufenden Arbeitsverhältnissen und bei Langzeiterkrankten?
Kurzer Sachverhaltsabriss:


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Brösel ist Mitarbeiter (Sachbearbeiter) bei der Obelix-GmbH mit 300 Mitarbeitern.
- Er hatte im Jahr 2019 viel zu arbeiten und keine Zeit für Urlaub, daher reichte er zum 20.4.2020 seinen gesamten Urlaub des Jahres 2019 bei seinem Vorgesetzten ein. Dieser wies lediglich mündlich im Gespräch darauf hin, dass ein Blick in den Arbeitsvertrag genüge und daraus ersichtlich war, dass der Urlaub bis zum 31.3.2020 hätte genommen werden müssen und damit verfallen sei.
- Brösel ist seit 3 Jahren (2017, 2018, 2019) durchgehend im Krankenstand, den er auch ausreichend belegt. Brösel möchte für die Jahre 2017, 2018 und 2019 zum 19.2.2021 Urlaubsabgeltung.
Rechtliche Lösung:
Fall a): Das Gesetz sieht zwar vor, dass Urlaub des Vorjahres nur noch bis zum 31.3. des Folgejahres genommen werden kann und danach verwirkt. Nun entschied das Bundesarbeitsgericht aber, dass der Urlaub nur dann verfällt, wenn der Arbeitnehmer zuvor durch den Arbeitgeber aufgefordert wurde, den Urlaub zu nehmen!
Fall b): Brösel ist langjährig erkrankt gewesen. Hier kann er selbstverständlich den Urlaub nicht nehmen und eine Erklärung des Arbeitgebers ist hier auch nicht erforderlich. Hier greift die Verwirkung der Urlaubsansprüche immer 15 Monate nach Jahresende des Urlaubsjahres ein. Da Urlaubsansprüche 2017 zum 31.3.18, 2018 zum 31.3.19 und die von 2019 zum 31.3.20 verwirkt sind, entfallen Urlaubsansprüche und auch eine Urlaubsabgeltung.
Fazit: Der Verfall von Urlaub ist in jedem Einzelfall im laufenden Arbeitsverhältnis dem Arbeitnehmer gegenüber schriftlich anzuzeigen.
Wichtig!
Dieser Beitrag ersetzt keine eingehende Prüfung und rechtliche Beratung im Einzelfall. Eine Haftung hierfür kann daher nicht übernommen werden.
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