Was können Arbeitnehmer im Falle einer Abmahnung machen?

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Arbeitnehmer erhalten oft eine Abmahnung, wenn sie ihre Pflichten vernachlässigen oder gegen arbeitsrechtliche Bestimmungen verstoßen.

Eine Abmahnung ist ein formelles Schreiben des Arbeitgebers, das den Arbeitnehmer über den Verstoß und die Konsequenzen informiert.

Jens Usebach
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Wenn ein Arbeitnehmer eine Abmahnung erhält, hat er arbeitsrechtlich verschiedene rechtliche Möglichkeiten und Ansprüche.

Diese umfassen:

Recht auf Stellungnahme: Der Arbeitnehmer hat das Recht, auf die Abmahnung schriftlich zu reagieren und seine Sichtweise darzulegen. Recht auf Widerruf: Der Arbeitgeber muss die Abmahnung widerrufen, wenn sie rechtswidrig oder unangemessen ist. In diesem Fall sollte der Widerspruch in schriftlicher Form beim Arbeitgeber eingereicht werden. Recht auf Gegendarstellung: Wenn der Arbeitnehmer der Meinung ist, dass die Abmahnung unwahr oder unangemessen ist, kann er eine Gegendarstellung verfassen. Kündigungsschutz: Eine Abmahnung kann ein Vorlauf für eine spätere Kündigung sein. Arbeitnehmer haben das Recht auf Kündigungsschutz und können eine Kündigung anfechten, wenn diese aufgrund einer ungerechtfertigten Abmahnung erfolgt. Schlichtungsgespräch führen: Arbeitnehmer können ein Schlichtungsgespräch mit dem Arbeitgeber suchen, um den Konflikt zu lösen und eine Einigung zu erzielen. Rechtsbeistand in Anspruch nehmen: Arbeitnehmer haben das Recht, einen Anwalt oder eine Gewerkschaft zur Unterstützung hinzuzuziehen. Ein Anwalt kann eine rechtliche Prüfung der Abmahnung vornehmen und gegebenenfalls Schritte zur Anfechtung der Abmahnung einleiten.

Das Arbeitsrecht in Deutschland bietet dem Arbeitnehmer eine Reihe von Schutzmaßnahmen und Rechtschutzmöglichkeiten im Falle einer Abmahnung.

In jedem Fall ist es empfehlenswert, sich zunächst an einen Anwalt zu wenden, um sich über die besten Optionen und rechtlichen Schritte im Falle einer Abmahnung beraten zu lassen.

Es ist jedoch ratsam, sich im Falle einer Abmahnung von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen, um die besten Handlungsoptionen zu ermitteln.

Rechtsanwalt & Fachanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. mit den Tätigkeitsschwerpunkten Kündigungsschutz & Arbeitsrecht von der Schwerpunktkanzlei JURA.CC informiert Sie gern zum Kündigungsschutzrecht bei einer Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber.
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