Was passiert bei einer Kündigung mit dem nicht genommenen Urlaub?

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Diese Rechte haben Sie bei einer Jobkündigung gegenüber Ihrem Arbeitgeber

Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz kündigen oder gekündigt werden, kann es oft zu Fragen bezüglich Ihres nicht genommenen Urlaubs kommen. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen, was mit Ihrem nicht genommenen Urlaub passiert, wenn Sie kündigen oder gekündigt werden.

Gesetzliche Regelungen

Unter dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) hat jeder Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub. Wenn das Arbeitsverhältnis während des laufenden Kalenderjahres endet, wird der Urlaubsanspruch anteilig berechnet.

Urlaubsabgeltung bei Kündigung

Wenn Sie Ihren Arbeitsvertrag kündigen oder gekündigt werden und Sie haben noch nicht genommenen Urlaub, dann haben Sie grundsätzlich das Recht, diesen Urlaub noch zu nehmen. Ist dies aus betrieblichen oder in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen nicht möglich, muss der Urlaub abgegolten werden. Das bedeutet, der Arbeitgeber muss Ihnen den Urlaub auszahlen.

Ausnahmen und Sonderfälle

Es gibt jedoch Ausnahmen und Sonderfälle, in denen der Arbeitgeber den Urlaub widerrufen kann. Dies ist nur in Ausnahmefällen zulässig, wenn dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen. Der Arbeitgeber muss dann konkret darlegen, warum diese dringenden betrieblichen Erfordernisse vorliegen.

Die anteilige Berechnung des Urlaubs bei einer Kündigung

Sie haben grundsätzlich Anspruch auf ein Zwölftel Ihres Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. Das bedeutet, wenn Sie zum Beispiel einen Jahresurlaubsanspruch von 24 Tagen haben, hätten Sie bei einer Kündigung zum 31. Januar Anspruch auf 2 Urlaubstage (24 Tage / 12 Monate = 2 Tage).

Wenn Sie Ihren Urlaub bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nicht oder nur teilweise genommen haben, muss Ihnen der restliche Urlaub in der Regel abgegolten werden. Das bedeutet, Sie erhalten für die nicht genommenen Urlaubstage eine finanzielle Entschädigung.

Beispiel: Sie haben einen Jahresurlaubsanspruch von 24 Tagen und kündigen zum 31. Januar. Sie haben bis zu diesem Zeitpunkt keinen Urlaub genommen. In diesem Fall hätten Sie Anspruch auf eine Abgeltung von 2 Urlaubstagen.

Bei einer Kündigung zum 30. Juni wird Ihr Urlaubsanspruch ebenfalls anteilig berechnet. Wenn Sie also zum Beispiel einen Jahresurlaubsanspruch von 24 Tagen haben und zum 30. Juni kündigen, hätten Sie Anspruch auf 12 Urlaubstage (24 Tage / 2).

Abschluss:

Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte und Pflichten in Bezug auf Ihren Urlaubsanspruch kennen. Wenn Sie Fragen haben oder unsicher sind, wie Sie vorgehen sollen, zögern Sie nicht, einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Sie können dies unkompliziert auf Frag-einen-Anwalt.de tun.