Was sind Sonderleistung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer? Wann und wie entstehen Sonderleistungen?
Mehr zum Thema: Arbeitsrecht, Sonderleistung, Sonderleistungen, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, PrämieWelche drei Grundsätze muss der Arbeitgeber bei Sonderleistungen beachten?
Sonderleistungen oder auch Sonderzuwendungen sind Leistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, die dieser regelmäßigen oder zu einem besonderen Ereignis zusätzlich zum normalen Arbeitslohn an den Arbeitnehmer bezahlt.
Sonderleistungen sind:


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- Weihnachtsgeld
- Urlaubsgeld
- Jubiläumsprämie
- Heiratsprämie
- Coronaprämie
- Erfolgsprämie
Sonderleistungen des Arbeitgebers sind grundsätzlich freiwillig.
Sonderzahlungen können für den Arbeitgeber aber zur Pflicht werden, er muss sie also zahlen, wenn sie in
- einem Tarifvertrag
- einem Arbeitsvertrag
- oder einer Betriebsvereinbarung
geregelt sind.
Auch aus der sogenannten betrieblichen Übung kann sich für den Arbeitgeber die Pflicht ergeben, die Sonderleistung dauerhaft zu erbringen.
Der Arbeitgeber muss bei Sonderleistungen drei Grundsätze beachten:
Gleichbehandlung: Der Arbeitgeber muss alle Arbeitnehmer gleich behandeln, das bedeutet, dass der Arbeitgeber nicht Sonderleistungen an Vollzeitkräfte erbringt, die Teilzeitkräfte nicht erhalten.Fachanwalt für Arbeitsrecht Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Kündigungsschutz & Arbeitsrecht von der Schwerpunktkanzlei JURA.CC informiert Sie gern zur Kündigung, Kündigungsschutzklage und Fragen zur Abfindung!
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Jens Usebach
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