Wochenarbeitszeit statt tägliche Höchstarbeitszeit

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Die FDP-Fraktion fordert eine Reform des Arbeitsrechts, um einen modernen Rechtsrahmen für orts- und zeitflexibles Arbeiten zu schaffen.

Aus hib – heute im bundestag Nr. 1157 vom 28.10.2020 ergibt sich:

Jens Usebach
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In einem Antrag (BT-Drs. 19/23678 – PDF, 466 KB) verweist sie auf die Veränderungspotenziale der Digitalisierung, die für die Arbeitswelt stärker genutzt werden müssten. Hinzu komme, dass die Corona-Pandemie dazu geführt habe, neue Möglichkeiten für zeitlich und örtlich flexibles Arbeiten aufzutun, schreiben die Liberalen.

Sie fordern unter anderem die Klarstellung, dass bei mobiler Arbeit zwar das Arbeitsschutzgesetz, nicht aber die Arbeitsstättenverordnung einschlägig sein soll. Bei mobiler Arbeit könne der Arbeitgeber nicht notwendigerweise für den richtigen Lichteinfall und Ähnliches verantwortlich sein, schreiben die Liberalen. Ferner setzen sie sich für einen Rechtsanspruch auf Erörterung ein, was bedeutet, dass Arbeitgeber den Antrag der Beschäftigten stets prüfen und mit den Beschäftigten besprechen sollen. Außerdem fordert die FDP, anstelle einer werktäglichen Höchstarbeitszeit eine identische wöchentliche Höchstarbeitszeit festzulegen.

Rechtsanwalt & Fachanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. mit den Tätigkeitsschwerpunkten Kündigungsschutz & Arbeitsrecht von der Schwerpunktkanzlei JURA.CC informiert Sie gern zum Kündigungsschutzrecht bei einer Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber.