Workation: Freiheit oder rechtliche Falle

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Steuern, Sozialversicherung und Visaregelungen – was Remote-Worker vor der Workation wissen müssen

Workation: Ein rechtlicher Blick auf das Arbeiten im Ausland

Die zunehmende Digitalisierung und flexible Arbeitsmodelle ermöglichen es Arbeitnehmern, ihre Arbeit von nahezu jedem Ort der Welt aus zu erledigen. Das Konzept der "Workation" – eine Wortschöpfung aus "Work" (Arbeit) und "Vacation" (Urlaub) – erfreut sich daher wachsender Beliebtheit. Besonders für deutsche Arbeitnehmer stellt sich jedoch die Frage: Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind zu beachten? Insbesondere Steuer- und Sozialversicherungsrecht sowie arbeitsrechtliche Bestimmungen spielen eine entscheidende Rolle.

Katharina Larverseder
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Was ist eine Workation – und warum ist sie so attraktiv?

Workation beschreibt die Möglichkeit, berufliche Tätigkeiten von einem anderen Ort aus – häufig aus dem Ausland – auszuüben. Dabei wird eine angenehme Umgebung gewählt, um Arbeit und Freizeit bestmöglich zu kombinieren. Besonders digitale Berufe wie IT, Marketing oder Beratung profitieren von dieser Flexibilität. Deutsche Arbeitnehmer schätzen an einer Workation vor allem die Möglichkeit, dem heimischen Wetter zu entfliehen, neue Kulturen kennenzulernen und dennoch produktiv zu bleiben. Doch während das Arbeiten im Ausland reizvoll erscheint, kann es zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen kommen, wenn steuer- oder sozialversicherungsrechtliche Aspekte nicht beachtet werden.

Workation innerhalb der EU vs. außerhalb der EU – ein europarechtlicher Unterschied

Innerhalb der Europäischen Union gelten für Arbeitnehmer vereinfachte Regelungen aufgrund der EU-Freizügigkeit. Wer beispielsweise in Spanien oder Portugal remote arbeitet, bleibt grundsätzlich im deutschen Sozialversicherungssystem, sofern der Arbeitgeber in Deutschland ansässig ist. Hier greift die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, die sicherstellt, dass Arbeitnehmer nicht doppelt versichert werden.

Anders sieht es bei Workations außerhalb der EU aus. Hier greifen keine einheitlichen Regeln, und es gelten die nationalen Bestimmungen des jeweiligen Landes. Während innerhalb der EU eine A1-Bescheinigung ausreicht, um Sozialversicherungsbeiträge weiterhin in Deutschland abzuführen, erfordert eine Workation in Drittstaaten oft eine gesonderte Regelung. Dies kann dazu führen, dass Arbeitnehmer plötzlich in einem anderen Land steuerpflichtig werden oder aus der deutschen Sozialversicherung herausfallen.

Neuseelands neue Workation-Regelung – eine Besonderheit

Neuseeland hat kürzlich eine neue Regelung eingeführt, die es ausländischen Arbeitnehmern erlaubt, bis zu 90 Tage remote für ein ausländisches Unternehmen zu arbeiten, ohne eine Arbeitserlaubnis zu benötigen. Diese Regelung ist insofern besonders, als dass sie ausdrücklich für digitale Nomaden und Workation-Arbeiter geschaffen wurde.

Im Gegensatz dazu sind Workations in den USA, Südamerika oder Asien oft komplizierter. Viele Länder betrachten jede Form der entgeltlichen Arbeit als reguläre Erwerbstätigkeit und erfordern ein Arbeitsvisum. Wer mit einem Touristenvisum arbeitet, kann dort mit empfindlichen Strafen rechnen, von Geldbußen über Abschiebungen bis hin zu Einreiseverboten. Besonders die USA sind hier strikt – selbst ein einziges Online-Meeting aus einem Hotelzimmer kann als illegale Erwerbstätigkeit gewertet werden.

Steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Risiken einer Workation

Ein großes Problem einer unüberlegten Workation ist die sogenannte Steuerpflichtverlagerung. Bleibt ein Arbeitnehmer über eine bestimmte Dauer im Ausland tätig, kann dies dazu führen, dass er dort steuerpflichtig wird. Viele Länder setzen hierfür bereits Aufenthaltsfristen von 183 Tagen an, doch es gibt auch kürzere Fristen, die eine Steuerpflicht begründen können.

Sozialversicherungsrechtlich kann eine Workation ebenfalls riskant sein. Fällt der Arbeitnehmer aus dem deutschen Sozialversicherungssystem heraus, weil er über längere Zeit in einem Drittstaat arbeitet, kann dies dazu führen, dass er weder in Deutschland noch im Ausland abgesichert ist. Eine lückenlose Klärung der Versicherungssituation ist daher unerlässlich.

Strafen bei Verstößen

Wer gegen die gesetzlichen Vorgaben verstößt, kann mit erheblichen Sanktionen rechnen. In vielen Ländern gilt das Arbeiten ohne Arbeitsgenehmigung als Straftat und kann zu Abschiebung oder Einreiseverboten führen. Auch steuerrechtliche Verstöße, wie das Versäumnis einer steuerlichen Anmeldung, können zu empfindlichen Nachzahlungen und Bußgeldern führen. Arbeitgeber laufen zudem Gefahr, ungewollt Betriebsstätten im Ausland zu begründen, was zu hohen Steuerforderungen führen kann.

Fazit: Planung ist alles

Workation ist ein attraktives Modell für Arbeitnehmer, bringt aber rechtliche Herausforderungen mit sich. Während innerhalb der EU klare Regelungen bestehen, müssen Workation-Willige außerhalb Europas besonders auf Steuer- und Sozialversicherungsrecht achten. Die neuen Bestimmungen in Neuseeland zeigen, dass es vereinzelt Länder gibt, die Workation aktiv erleichtern, während in anderen Regionen strengere Vorschriften herrschen. Wer eine Workation plant, sollte sich daher rechtzeitig rechtlich beraten lassen, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Rechtsanwältin Katharina Larverseder – Gründerin von larfirm.de

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