Das neue Staatsangehörigkeitsrecht
Mehr zum Thema: Ausländerrecht, Staatsangehörigkeit, StaatsangehörigkeitsrechtAm 1. Januar 2000 wurde das Staatsangehörigkeitsgesetz geändert.
Das Ziel dieser Änderung war es, die Integration der dauerhaft in Deutschland lebenden Ausländer und ihrer hier geborenen Kinder durch eine Erleichterung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit zu verbessern.
123recht.de stellt Ihnen die wesentlichen Inhalte der Neuregelung kurz vor.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Das neue Staatsangehörigkeitsrecht Seite 2: Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt Seite 3: Einbürgerung von Kindern Seite 4: Das Optionsmodell Seite 5: Anspruchseinbürgerung nach dem Ausländergesetz Seite 6: Ermessenseinbürgerung nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz Seite 7: Der Antrag auf EinbürgerungDas könnte Sie auch interessieren
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