Überraschender Verlust der Rechtmäßigkeit des Aufenthaltes

Mehr zum Thema: Ausländerrecht, Aufenthalt, Rechtmäßigkeit, Ausländerbehörde, Mitwirkungspflicht, Mitteilungspflicht
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Mitteilungspflicht bei Veränderungen in einer ehelichen Lebensgemeinschaft

Die Ausländerbehörde kann von einem Ausländer verlangen, dass er jede Veränderung seiner ehelichen Lebensgemeinschaft mitteilt. Etwa bei Trennung über einen längeren Zeitraum, Wohnungswechsel und ähnliche Umstände. Der Ausländer muss sich allerdings zuvor in schriftlicher Form dazu verpflichtet haben. 

Folgen des Verstoß gegen die Mitteilungspflicht

Wenn der Ausländer dagegen verstößt, kann die Rechtmäßigkeit seines Aufenthaltes in Frage gestellt werden. Die Ausländerbehörde muss dann noch nachweisen, dass der Ausländer mit Wissen und Wollen, also Vorsätzlich gegen seine Mitwirkungspflicht verstoßen hat. 

BVerwG, Urteil vom 14.05.2013, Az.: 1 C 16.12)