APO-Bank Darlehensverträge: Zinscap- und Widerrufsbelehrungen oftmals fehlerhaft und damit unwirksam!

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Sowohl Verbraucherdarlehen als auch Unternehmerverträge (z.B. für Apotheken, Kontokorrentverträge) betroffen.

Die Deutsche Apotheker und Ärztebank (APO-Bank) verwendet in Ihren Darlehensverträgen oftmals fehlerhafte und damit rechtsunwirksame Zinscap-Klauseln. Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen finden sich bei der APO-Bank wiederholt sowohl in Darlehensverträgen mit Festzinsvereinbarungen als auch in Darlehensverträgen mit variablem Zinssatz (Zinscap).

1. Unwirksame Zinscap-Klauseln

In diversen LG und OLG Verfahren (u.a. LG Dortmund vom 15.03.2011, LG Düsseldorf vom 20.11.2010, LG Düsseldorf 10.07.2013, LG Duisburg vom 01.12.2011, OLG Dresden vom 16.11.2010, OLG Düsseldorf vom 05.04.2012) wurde die Deutsche Apotheker- und Ärztebank inzwischen zur Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen sowie zur Erstattung von sogenannten Zinscapgebühren (Zinssicherungsgebühr) nebst zu viel gezahlter Zinsen verurteilt.

Alexander Nadiraschwili
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Betroffen sind davon sowohl Verbraucherdarlehen (z.B. Immobiliendarlehen) als auch Unternehmerkredite (z.B. zur Existenzgründung oder betriebliche Darlehen) sowie Kontokorrentverträge mit Zinscap-Vereinbarungen.

Betroffen sind sämtliche Verträge bei welchen die Zinssätze nicht bis zum Ende der Laufzeit festgeschrieben sind oder waren, d.h. auch für Verträge bei den zwischenzeitlich eine Festzinsvereinbarung getroffen wurde, können von der Unwirksamkeit der Zinscap-Klauseln betroffen sein und Schadensersatzansprüche begründen.

In den verschiedenen Gerichtsentscheidungen wird ausgeführt, dass die genauen Voraussetzungen für die Anpassung eines variablen Zinssatzes bei sogenannten Zins-Cap-Darlehen für den Kunden nicht nachvollziehbar sind. Aus diesem Grund verstoßen die von der APO-Bank verwendeten Klauseln gegen das Transparenzgebot, welches bei Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwingend zu beachten ist, da für den Kunden nicht erkennbar ist, unter welchen Umständen und in welchem Umfang ihn höhere Zinsen treffen. Wie die Gerichte auch ausführen gilt dies sowohl für Verbraucherdarlehen als auch für Unternehmerverträge und Kontokorrentverträge (OLG Düsseldorf vom 05.04.2012).

Rechtsfolge der Unwirksamkeit der Zinscapklauseln ist zum einen dass bei Verbraucherdarlehen an die Stelle der vereinbarten Zinssätze der jeweils gültige gesetzliche Zinssatz tritt. Dieser liegt deutlich unter dem vorher gezahlten Zinssatz und die darüber hinaus gezahlten Zinsen sind von der APO-Bank zu erstatten.

Darüber ist auch die Zinssicherungsgebühr bei Verbraucherverträgen ebenfalls zu erstatten, da der Zweck dieser Gebühr die Absicherung für die APO-Bank war, falls ihr veränderte Marktbedingungen höhere Zinseinnahmen beschert hätten, die Sie jedoch infolge der vereinbarten Zinshöchstgrenzen in den Zinscap-Verträgen nicht hätte realisieren können.

Die Rechtsfolge bei Unternehmerverträgen ist laut Entscheidung des OLG Dresden eine ergänzende Vertragsauslegung d.h. anstelle der unwirksamen Zinscap-Klausel tritt eine wirksame Zinscap-Vereinbarung. Anhand dieser hat eine neue Zinsberechnung zu erfolgen und die überzahlten Zinsen sind dem Kunden ebenfalls zu erstatten.

2. Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen (Widerrufs-Joker)

Neben den fehlerhaften und damit unwirksamen Zinscap-Klauseln finden sich sowohl in Zinscap-Darlehen als auch in festverzinslichen Verbraucherdarlehensverträgen der APO-Bank (seit 2000) wiederholt fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, die dazu führen, dass Kunden Ihre Darlehensverträge nach wie vor Widerrufen können. Dies kann in häufigen Fällen zu hohen Zinsvorteilen führen, da der Abschluss eines neuen Darlehensvertrags zu den aktuellen Marktzinsen deutlich günstiger ausfallen sollte.

Darüber hinaus besteht im Falle eines Widerrufs auch ein Anspruch auf Erstattung eventueller Bearbeitungsgebühren, die von der APO-bank beim Abschluss von Verbraucherdarlehen (z.B. Immobilienkredite) regelmäßig erhoben wurden.

Kunden der APO-Bank - sowohl Verbraucher als auch Unternehmer (z.B. Apotheker) - ist daher zu empfehlen ihre Darlehensverträge von einem auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt darauf prüfen zu lassen ob der Zins-Cap-Darlehensvertrag oder Kontokorrentvertrag eine unwirksame Zinsklausel enthält oder ob die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.

Rechtsanwalt Alexander Nadiraschwili, LL.M. (Sydney)
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