BGH-Urteil zu Schrottimmobilien

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Im Falle Badenia – Ruinierte Anleger in den Startlöchern

Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 20. März 2007 (AZ. XI ZR 414/04) im Badenia-Skandal nicht das erwartete Machtwort gesprochen. Für die geprellten Anleger sieht es aber mehr als je zuvor danach aus, dass sie endlich Schadenersatz in Millionenhöhe gegen die Bausparkasse geltend machen können.

Der BGH entschied am Dienstag in einem Einzelfall. Eine Polizistin hatte Mitte der neunziger Jahre eine überteuerte Wohnung gekauft. Die Finanzierung des dafür benötigten Darlehens lief in ihrem Fall über die Badenia. Wie die junge Frau war auch das OLG Karlsruhe zu dem Ergebnis gelangt, dass in dem für das Wohnprojekt entworfenen Mietpoolkonzept von unrealistischen Renditen ausgegangen wurde. Das Gericht stellte zudem fest, dass der einstige Badenia-Finanzvorstand Teile des betrügerischen Konzepts gekannt hat.

Im Endeffekt hatte die Polizistin vor dem OLG einen Schadensersatzanspruch gegen die Badenia erstritten. Die Bausparkasse akzeptierte dieses Urteil jedoch nicht und ging in Revision.

Im Ergebnis hat sich der BGH nicht gegen die Vorinstanz gestellt. Zu einer Entscheidung in der Sache kam es gar nicht. Das Verfahren wurde zur neuen Verhandlung an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Grund dafür ist ein Verfahrensfehler, das Oberlandesgericht Karlsruhe hat es nach Ansicht der BGH-Richter versäumt den ehemaligen Finanzvorstand der Badenia als wichigen Zeugen zu hören.

In ungewöhnlicher Deutlichkeit äußerte sich der Vorsitzende Richter Gerd Nobbe jedoch über die weiteren Prozesschancen der Bausparkasse. Nobbe prognostizierte der Badenia geringe Chancen zu beweisen, dass sie keine Kenntnis von der arglistigen Täuschung der Vermittlerfirma hatte.

Die Bausparkasse muss aber aufgrund einer der Kleinanlegerin zugute kommenden Beweiserleichterung genau das Gegenteil der Vermutung der Kenntnis von der arglistigen Täuschung in der neuen Verhandlung beweisen.

Die Badenia-Anwälte haben also lediglich ein letztes Schlupfloch gefunden, um die Prozesswelle hinauszuzögern. Dies ist tragisch im Hinblick auf den Schuldenberg, den sich die Kleinanleger im Badenia Skandal gegenüber sehen. Manchen geprellten Anleger hat die vermeintlich aussichtslose Lage schon in den Suizid getrieben.

Die 250 Teilnehmer des in Rede stehenden Mietpools sollten sie sich bereits jetzt wappnen. Und auch die Tausenden von Anlegern in ähnlichen Anlagekonstruktionen können jetzt tätig werden.

Meine Kanzlei hat ein Beratungsangebot für die Erwerber so genannter Schrottimmobilien entwickelt. Mit der speziellen Konstellation im Badenia-Skandal haben wir uns vertieft auseinander gesetzt. Senden sie mir ihre Unterlagen zu, rufen Sie mich an oder nutzen Sie mein Online-Formular auf dieser Website für die erste Anfrage.