DCM Renditefonds 23 Schadensersatz für Anleger wg. mangelhafter Aufklärung über Kick-Backs d. Deutsche Bank

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Im Zusammenhang mit der Umwandlung des geschlossenen Immobilienfonds DCM Renditefonds 23 haben Investoren einen Großteil ihres eingesetzten Kapitals mit hoher Wahrscheinlichkeit verloren

Im Zusammenhang mit der Umwandlung des geschlossenen Immobilienfonds DCM Renditefonds 23 haben Investoren einen Großteil ihres eingesetzten Kapitals mit hoher Wahrscheinlichkeit verloren. Vermehrt werden daher von Anlegern Schadensersatzansprüche gegen die vermittelnde Bank, meist die Deutsche Bank AG, geltend gemacht.

Entwicklung

Zuerst kam es zur Ausgliederung der Immobilien auf die Prime Office AG gegen Übertragung von Aktien. Dann der Einbruch des Aktienkurses auf ca. 2,90 € je Aktie. Im Jahr 2013 meldete die DCM AG Insolvenz an und die Prime Office AF fusionierte zur „Deutschen Office".

Alexander Nadiraschwili
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Im Ergebnis ist der Wert der ursprünglichen Investitionen der meisten Anleger um mehr als 90% gesunken. Auf diese Geschehnisse machte u.a. auch die Zeitung „Die Welt" in einem Artikel vom 03.07.2014 aufmerksam (http://www.welt.de/wirtschaft/article129733062/Wie-die-Deutsche-Bank-prominente-Kunden-verprellte.html)

Fehlerhafte Beratung

Die Deutsche Bank hat bei der Vermittlung des DCM Renditefonds 23 oftmals die Anlageziele und Anlagewünsche der betroffenen Anleger nicht hinreichend gewürdigt ("anlegergerechte Beratung"). Außerdem hat sie dabei häufig nicht hinreichend über die Risiken der Fondsbeteiligung aufgeklärt (sog. "anlagegerechte oder objektgerechte Beratung"). 

Insbesondere über die vereinnahmten Rückvergütungen (sog. "Kick-Backs"), die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch der Höhe nach offenzulegen sind (BGH, Beschluss vom 29. November 2011 – XI ZR 50/11) hat die Deutsche Bank Ihre Kunden in einer Vielzahl von Fällen nicht ordnungsgemäß aufgeklärt.

In der Regel klärte die Deutsche Bank Ihre Kunden nur über das Agio i.H.v. 5% der Anlagesumme auf,  nicht jedoch über die von der Fondsgesellschaft vereinnahmten Rückvergütungen („Kick-Backs"), die sich auf 13,9 % der Anlagesumme beliefen.

In diesem Zusammenhang gab es bereits Entscheidungen des Ombudsmanns der privaten Banken sowie diverser Gerichten, wie unter anderem dem Landgericht Koblenz (07.02.2011) und dem Landgericht Mönchengladbach 03.09.2013 (Az. 3 O 280/12), zugunsten der Anleger. Eine Vielzahl weiterer Verfahren in diesem Zusammenhang ist bereits anhängig.

Rechtsfolge

Als Folge der fehlerhaften Beratung durch die Deutsche Bank AG entschieden sowohl der Ombudsmann als auch die Gerichte zugunsten der Anleger und bestätigten einen Anspruch auf vollständige Rückabwicklung des Beteiligungserwerbs an dem DCM Renditefonds 23. Es besteht mithin die Möglichkeit das eingesetzte Kapital zu 100% von der Deutschen Bank zurück zu fordern,  unabhängig von der Insolvenz der DCM AG. 

Betroffene Anleger sollten mögliche Schadenersatz- bzw. Rückabwicklungsansprüche im Zusammenhang mit Ihrer Beteiligung am DCM Renditefonds 23 durch einen spezialisierten Anwalt prüfen lassen.

Rechtsanwalt Alexander Nadiraschwili, LL.M. (Sydney)
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