Daimler AG - Kapitalmarktrechtlicher Schadensersatz für geschädigte Aktionäre
Mehr zum Thema: Bankrecht, Daimler, Musterverfahren, Aktionär, Schadensersatz, KlageSammelklage für Aktionäre wird voraussichtlich im Jahre 2019 eröffnet
Das Landgericht Stuttgart hat das Musterverfahren gegen die Daimler AG für geschädigte Aktionäre mit Beschluss vom 27.12.2018 für zulässig erklärt. Somit erhalten Aktionäre, die im Jahre 2018 einen Kursverlust bei ihren Daimler-Aktien erlitten haben, die Möglichkeit, diesen im Wege des Schadensersatzes von der Daimler AG erstattet zu bekommen.
Musterverfahren vor dem OLG Stuttgart in 2019
Im Musterverfahren nach Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) wird für alle Anleger gleichzeitig festgestellt, ob eine Schadensersatzpflicht aufgrund einer fehlerhaften Information der Aktionäre besteht. Der Vorstand der Daimler AG hatte noch im Jahre 2015 behauptet, dass der Autohersteller keine verbotene Abschalteinrichtung in seinen Modellen verwende. In der Zwischenzeit hat sich allerdings herausgestellt, dass in der Modellreihe Mercedes C220 d sehr wohl eine illegale Abschalteinrichtung verbaut war. Vor diesem Hintergrund könnte die Kapitalmarktinformation des Vorstandes der Daimler AG fehlerhaft gewesen sein.


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Vergleichbarkeit mit Sammelklage gegen die Volkswagen AG
Insoweit ist der aktuelle Fall mit demjenigen der Volkswagen AG vergleichbar. Auch hier können die betroffenen Aktionäre von dem Konzern die Rückabwicklung der Aktienkäufe im Rahmen des Transaktionsschadens verlangen. Hierbei müssen die Anleger ihre Aktien nach dem Jahre 2012 bis zum 11.06.2018 erworben haben, um die Ansprüche anzumelden.
Musterverfahren kostengünstiger als Klage
Die Geltendmachung von Ansprüchen im Musterverfahren ist wesentlich kostengünstiger als eine Individualklage. Vor diesem Hintergrund empfehle ich geschädigten Anlegern, diesen Weg zu gehen.
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