Das Comeback des Widerrufsjokers? ING DiBa mit lückenhaften Immobiliendarlehen als Chance für Verbraucher

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Das Ende des Widerrufsjokers war im Juni 2016 gesetzlich beschlossen. Doch nun scheint ein Comeback für das "ewige Widerrufsrecht" möglich: Die ING DiBa gab lückenhafte Verträge in Umlauf.

Der Gesetzgeber hatte Mitte 2016 dem Spiel des Widerrufsjokers einen Riegel vorgeschoben. Dieses ewige Widerrufsrecht resultierte aus fehlerhaft eingesetzten und unwirksamen Widerrufsbelehrungen, die mit Immobiliendarlehen verschiedenster Baufinanzierer und Kreditinstitute in Umlauf gebracht wurden. Durch Formfehler oder unzureichende Informationen zum Widerrufsrecht setzte die gesetzlich geltende Frist von 14 Tagen für viele tausende niemals ein. So konnten — aufgrund Fehler der Baufinanzierer und Banken — tausende Verbraucher und Darlehensnehmer Ihr unliebsames Immobiliendarlehen noch Jahre später widerrufen. Dies war sogar bei bereits gekündigten oder ausgelaufenen Darlehen möglich! 

Widerrufsjoker geht in die nächste Runde — Geld sparen wieder möglich? 

Durch das anhaltende Niedrigzinsniveau sind viele Darlehensnehmer unzufrieden mit ihren vor Jahren abgeschlossenen Verträgen mit Baufinanzierern. Der Widerrufsjoker ist tot, gibt es denn keine Möglichkeit doch noch aus dem Vertrag zu kommen und Geld zu sparen? — Es gibt eine Möglichkeit: Der Widerrufsjoker scheint durch Lücken in den Immobiliendarlehen der ING DiBa wieder aufzustehen. 

Mit einem Comeback des Widerrufsjokers wäre ein wirksamer Widerruf zu teurer Darlehen möglich und würde Ihnen bares Geld sparen, Alt-Verträge könnten abgestoßen werden. Umschuldung zu besseren Konditionen wäre der nächste Schritt. Da dies für Baufinanzierer und Kreditinstitute ein Graus ist, streiten diese derzeit vehement Fehler in den Widerrufsbelehrungen ab! 

Der Direktbank ING DiBa fehlen Pflichtangaben zur Vertragslaufzeit. Prinzipiell sind Angaben zur Vertragslaufzeit, die die gesamte Laufzeit inklusive Tilgung und Zinssatz umfasst und festlegt, rein theoretisch, bieten unglücklichen Darlehensnehmer nun aber die Chance auf Widerruf mit lukrativem Ausgang! 

Widerrufen und zehntausende Euro reine Ersparnis für Sie

Immobiliendarlehen der ING DiBa legen zwar die Dauer der Zinsfestschreibung fest, die Dauer der Darlehenslaufzeit jedoch nicht. Vertraglich fehlt diese Pflichtangabe demnach und beschränkt damit die Widerrufsfrist nicht. Das bedeutet für Sie: Durch das Fehlen dieser Angaben in Ihrem Immobiliendarlehensvertrag der ING DiBa ist Ihr Widerrufsrecht auch nach zwei Wochen nicht verwirkt — ein Spiel des Widerrufsjoker als möglich und durchaus erfolgversprechend! 

Entgegen einer Kündigung ist der Widerruf eines Immobiliendarlehen deutlich profitabler für Sie: Bei einem durchschnittlichen Kreditzins von 4,0 % in den Jahren 2010 bis 2012 lassen sich Ihre Ersparnisse auf mehrere zehntausend Euro schätzen! 

Mingers & Kreuzer als Partner zum erfolgreichen Widerruf Ihres Immobiliendarlehen 

Obwohl die ING DiBa derzeit rigoros Fehler ihrerseits abwehrt und die genaue Prüfung von entsprechenden Widerrufserklärungen auf ihre Rechtfertigung ankündigte, zeigte sie sich gerade in der ersten Blüte des Widerrufsjokers kompromissbereit. Verträge vor 2010 konnten hier erfolgreich widerrufen werden und Verbrauchern erhebliche Ersparnisse sichern. 

Derzeitig eingereichte Widerrufe haben wir zu einer großen Zahl bereits mit gütlichen Vergleichen abschließen können. Ob ein Comeback des Widerrufsjokers ansteht, ist noch nicht mit Gewissheit zu sagen, aber wird erwartet. 

Wir von der Kanzlei Mingers & Kreuzer konnten bis 2016, dem ersten Ende des Widerrufsjokers, zahlreiche Verfahren gegen Banken, Baufinanzierer und Kreditinstitute zugunsten unserer Mandanten entscheiden. Daher empfehlen wir aus Erfahrung und Kompetenz uns als Ihren Partner zum erfolgreichen Widerruf Ihres Immobiliendarlehens! Zögern Sie nicht und lassen Sie entsprechende Verträge von uns fachkundig, zeitnah und kostenlos von uns prüfen. Gemeinsam besprechen wir dann weitere Schritte und vertreten Sie ggf. bundesweit zur Durchsetzung Ihres Widerrufsrechtes!

Leserkommentare
von ATH am 22.04.2017 20:35:57# 1
Sehr geehrter Herr Mingers,
ich habe mit Interesse Ihren Beitrag über die ING-DiBa gelesen. Sie empfehlen den Menschen Ihren Darlehensvertrag bei der ING-DiBa zu widerrufen, wenn er die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt. Sie schreiben aber auch, dass die ING-DiBa derzeit rigoros Fehler ihrerseits abwehrt. Sie erwähnen vor diesem Hintergrund jedoch mit keiner Silbe welche Risiken die Darlehnsnehmer eingehen, wenn Sie tatsächlich Ihrer Empfehlung folgen.

Widerruf hin, Widerruf her... stellen Sie sich als Darlehnsnehmer gegen die Interessen der ING-DiBa dann wird diese Bank alles tun, um Ihren Leumund zu zerstören um ihrer Immobilie habhaft zu werden. Denn die ING-Diba hat einen Trumpf in der Hand: Die meisten Darlehnsnehmer dürften zur Absicherung ihres Darlehns eine entsprechende Grundschuld zugunsten der ING-Diba auf ihr Grundstück eingetragen haben, natürlich mit den entsprechenden sofortigen Zwangsvollstreckungsklauseln.

Im Ergebnis wird die ING-Diba sodann den erklärten Widerruf erst ablehnen und in Folge ignorieren, um dann den Darlehnsvertrag ihrerseits mit einer fadenscheinigen Begründung zu kündigen und ihnen anschließend die Pistole auf die Brust setzen, wenn Sie nicht innerhalb kürzester Zeit das Darlehn vollständig ablösen. Ansonsten tritt Verzug ein, der am Ende höher verzinst wird, als das vorher widerrufende ach so teure Darlehn. Und finden Sie mal eine Bank, die bereit ist Ihnen noch eine Finanzierung - natürlich zu den den derzeit attraktiven Konditionen - zu gewähren, wenn die ING-DiBa Ihrerseits darstellt, dass sie - die ING-DiBa - es war, die Ihre bisherige Finanzierung gekündigt hat. Keine Chance!

Da hilft es dann auch wenig, dass sie als Häuslebesitzer weiterhin pünktlich ihre Raten zahlen. Sind sie gegenüber der ING-DiBa nicht willig, wird die ING-DiBa unmittelbar die Zwangsversteigerung einleiten. Und Dank der eingetragenen Grundschuld können Sie nicht einmal „piep" machen, denn das dingliche Recht der Grundschuld wird von den Vollstreckungsgerichten gar nicht erst weiter überprüft.

Ich reicht, dass die ING-DiBa schlichtweg nur behauptet, sie – die ING-DiBa - hätte gekündigt. Denn Ihre Selbstbestimmung haben Sie bereits damals am Tage der Unterzeichnung beim Notar abgegeben. Wollen Sie jedoch immer noch Ihr Recht durchsetzen, brauchen Sie Nerven wie Drahtseile und vor allem viel, viel Spielgeld.

Denn Sie sind es, der sein Recht durchsetzen muss, nicht die ING-DiBa. Und bei den Streitwerten, die da auf einmal aufgerufen werden, müssen bis dahin unbescholtene, gut bürgerliche Hausbesitzer ganz schön kräftig schlucken.

Das alles erzählen Sie hier nicht, Herr Mingers, warum auch? Ihr Rechtsanwälte verdient ja am Ende immer... auch wenn der Schuss nach hinten los geht.

Gruß
A.Thimm
    
von Rechtsanwalt Markus Mingers am 24.04.2017 15:51:58# 2
Vielen Dank für Ihren ausführlichen Kommentar, Herr/Frau A. Thimm.

Wir verstehen es als unsere Pflicht unsere Mandanten über Vor- und Nachteile aufzuklären. Im gemeinsamen Erstgespräch werden Ziele und Optionen besprochen. Unsere hier mitgeteilten Informationen dienen dabei nur als Ausgangspunkt und um überhaupt erst auf bestehende Möglichkeiten aufmerksam zu machen.

Das Individuelle Risiko hängt immer von dem jeweiligen Vertag, der Bank, der Rechtsprechungsentwicklung und der finanziellen Lage des Mandanten ab. Der "Widerrufsjoker" sollte daher selbstverständlich nur bei eine erfolgsversprechenden Prognose gezogen werden.

Ich entnehme Ihrem Kommentar einige negative Erfahrung mit dem Thema. Glücklicherweise musste bislang keiner unserer Mandanten das von Ihnen skizzierte Szenario erleben.

Sollte Ihrerseits der Beratungsbedarf gegeben sein, stehen wir gerne zur Verfügung.


Beste Grüße

- Markus Mingers -
Mingers & Kreuzer Rechtsanwälte
    
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