Dieselskandal bei VW - Mündliche Verhandlung beginnt in Braunschweig am 10.09.2018

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Klageeinreichung gegen die Volkswagen AG bis Ende 2018 möglich

Mittlerweile sind fast drei Jahre vergangen, seit dem die Volkswagen AG im Rahmen einer Ad-hoc-Mitteilung den Kapitalmarkt über den Dieselskandal informiert hat. Ab dem 10.09.2018 finden nun die mündlichen Verhandlungen im laufenden Musterverfahren (sog. Sammelklage) statt. Das Gericht hat zunächst 13 Termine angesetzt. Es ist davon auszugehen, dass nicht alle Termine in 2018 stattfinden werden, sondern vielmehr auch in 2019 Beteiligte zur Sache vernommen werden.

Verjährung greift Ende 2018 - Betroffene Aktionäre sollten Ansprüche zeitnah prüfen lassen

Geschädigte, die ihre Ansprüche bislang noch nicht gerichtlich angemeldet haben, können noch bis Ende 2018 von der Volkswagen AG Schadensersatz verlangen. Hierfür ist eine anwaltliche Vertretung erforderlich. Anschließend wird die Verjährung der Ansprüche am 01.01.2019 eintreten. Es ist durchaus denkbar, dass die Volkswagen AG den Anspruchstellern im Verlauf des Musterverfahrens einen Vergleichsvorschlag unterbreitet.

Roman Podhorsky
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Positive Erfolgsaussichten

Nach dem derzeitigen Stand gibt es eine Vielzahl von Indizien, die auf eine frühe Kenntnis des Vorstands und Aufsichtsrats der VW AG hindeuten. Sollte dies gerichtlich festgestellt werden, können am Klageverfahren beteiligte Aktionäre von der Volkswagen AG Schadensersatz verlangen. Hierbei gibt es die Möglichkeit, zwischen der Rückgängigmachung des Kaufs und einem pauschalisierten Schadensersatz von 61,80 EUR je Aktie zu wählen.

Gerne nehme ich zu Ihren weiteren Fragen im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung Stellung.

Rechtsanwalt Dr. Roman Podhorsky
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