Eine Chance für den Widerrufsjoker - Darlehen nach 10. Juni 2010 sind widerrufbar!

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Der Widerrufsjoker hat noch lange nicht ausgespielt. Aufgrund immer noch fehlerhafter Widerrufsbelehrungen ist ein erfolgreicher Widerruf auch nach Vertragsabschluss vom 10. Juni 2010 möglich!

Für viele Darlehensnehmer ist der Widerrufsjoker eine lukrative Möglichkeit einen unliebsamen Kredit doch noch loszuwerden. Vor zahlreichen Gerichten wurde der Widerrufsjoker schon verhandelt, bis Darlehensverträge nach dem 10.Juni 2010 nicht mehr widerrufen werden konnten. — Doch Immobiliendarlehen auch nach Juni 2010 können noch mit dem Widerrufsjoker widerrufen werden, dies ist den fehlenden und teils sogar mangelhaften Widerrufsbelehrungen geschuldet! 

Das ewige Widerrufsrecht ist erloschen — Es lebe der Widerrufsjoker!

Nach letzter Rechtsprechung ist das ewige Widerrufsrecht für Immobiliendarlehen, die bis 10.Juni 2010 geschlossen wurden, ist mit dem 21.Juni 2016 erloschen. Ein Widerruf für diese Darlehen ist nicht mehr möglich. Der Grund damals: Verbraucher bzw. Darlehensnehmer wurden nicht ausreichend oder gar fehlerhaft über ihr Widerrufsrecht belehrt. 

Entgegen der Entscheidung des Gesetzgebers können Darlehen, die nach dem 10.Juni 2010 abgeschlossen wurden jedoch widerrufen werden. Denn auch beim Abschluss dieser Immobilienkredite kam es zu fehlerhaften oder nicht ordnungsgemäßen Belehrungen zum geltenden Widerrufsrecht!

Der Widerruf dieser und jüngerer Darlehen ist durchaus lukrativ für Verbraucher, denn das Zinsniveau ist niedriger denn je. Ein erfolgreicher Widerruf bringt Darlehensnehmer so eine ordentliche Ersparnis ein. Fehlerhaften oder fehlenden Widerrufsbelehrungen sei dank! 

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung gibt dem Widerrufsjoker eine Chance! 

Banken und Kreditinstituten wurden Musterbelehrungen vom Gesetzgeber ausgehändigt, die die eigenen Widerrufsbelehrungen stützen und korrigieren sollten. Demnach mussten mehrere Pflichtangaben ergänzt werden. Sparkassen vorrangig bauten die Musterbelehrungen falsch in die bestehenden Widerrufsbelehrungen ein, sodass nicht nur formal, sondern auch inhaltlich anfechtbare Formulierungen entstanden. Diese können Darlehensnehmer nun nutzen!

Verschiedene Widerrufsfristen sind durch bestehende Formulierungsfehler u.a. bis heute nicht in Kraft getreten. Das Widerrufsrecht besteht also noch heute für Sie!

Lassen Sie Widerrufsbelehrungen und Kreditverträge fachlich auf Ihre Chancen für einen wirksamen und erfolgreichen Widerruf prüfen! Unsere spezialisierten Anwälte im Bereich Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Vertragsrecht checken, welcher Mehrwert für Sie als Darlehensnehmer erreicht werden kann.

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