Fonds der Garbe Logimac Gruppe in Not

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Zur Möglichkeit des Ausstiegs bei GARBE LOGIMAC FONDS NR. 2 AG & CO. KG

Garbe Logimac Gruppe in finanzieller Schieflage

Zahlreiche Anleger haben der  Garbe Logimac Gruppe ihr Vermögen anvertraut. Teilweise wurden Kapitalbeteiligungen ganz oder teilweise fremdfinanziert, was das  Risiko  der unternehmerischen Beteiligungen noch erhöhte.
Die Beteiligungen wurden über einen professionellen Vertrieb teilweise in Form der  atypisch stillen Beteiligung an der Garbe Logimac AG  unter der Bezeichnung  Logisfonds I; dann aber auch über  Kommanditbeteiligungen an der Garbe Logimac Fonds Nr. 2 AG & Co. KG  angeboten.

Schreiben der Garbe Logimac Fonds Nr. 2 AG & Co. KG: “keine Ausschüttungen”

Die Zeichner der Beteiligung an  Garbe Logimac Fonds Nr. 2 AG & Co. KG  erreichte im März 2011 die lapidare Mitteilung der Gesellschaft, dass die Finanzkrise zu Wertrückgängen bei Immobilien geführt habe, daher  keine Ausschüttungen  möglich seien und aufgrund der unbefriedigenden Situation  „ein dauerhafter Fortbestand des Fonds nicht gewährleistet“  sei. Bald darauf erhielten Anleger  Schreiben von ihren Finanzvermittlern, in welchen auf eine Rechtsanwaltskanzlei verwiesen wird, die sich im Interesse der Anleger (?) um weitere Informationen bei Garbe Logimac bemühe. Es zeichnet sich ab, dass – wie auch schon bei dem  ALAG Autoleasing Fonds, der letzten Bruchlandungen eines Fonds aus dem Bereich der  Rothmann Gruppe  - den Anlegern über die Vermittler Anwaltskanzleien angedient werden sollen, die angeblich deren Interessen vorzüglich vertreten. Zu dieser Vorgehensweise wird sich jeder Anleger seine Meinung selbst bilden können.

Fragwürdig  erscheint das  Geschäftsgebaren der Garbe Logimac Gruppe  durch die bekannt gewordene  Darlehensgewährung  im zweistelligen Millionenbereich an die  Garbe Holding AG & Co. KG, die aber das  Darlehen nun nicht zurückzahlen kann. Dass innerhalb der Gruppe Beträge hin und hergeschoben werden, haben sich die Anleger mit Sicherheit so nicht vorgestellt, als sie sich zur Beteiligung entschlossen haben.

Anleger sollten nun dringend sicherstellen, dass ihre rechtlichen Interessen gewahrt werden.

Rechtsanwälte Keitel & Keitel (Wirtschaftsrecht Bankrecht Anlegerschutz Köln) helfen Anlegern

Die  Kanzlei Keitel & Keitel  vertritt bereits  zahlreiche Garbe-Anleger  u.a. auch im Garbe Logimac Fonds Nr. 2 AG & Co. KG und hat festgestellt, dass die verwendeten Widerrufsbelehrungen, mit denen die Anleger beim  Erwerb der Kapitalbeteiligung  über ihr gesetzliches Recht zum Rücktritt vom Vertrag  aufgeklärt werden sollten, nicht mit den vom  Bundesgerichtshof (BGH)  aufgestellten Anforderungen übereinstimmen. Diese Formfehler in den Widerrufsbelehrungen  ermöglichen den Anlegern auch heute  noch den Widerruf der Unternehmensbeteiligung  und/oder des gleichzeitig vermittelten Darlehns, wenn diese in einer  Haustürsituation  (also beim Anleger zu Hause) oder auch am Arbeitsplatz  des Anlegers abgeschlossen wurden. Der  Ausstieg  ist in diesen Fällen möglich  und angesichts der wirtschaftlichen Aussichten auch  dringend zu empfehlen. Hierbei wird die  komplette Rückabwicklung der Beteiligungen  angestrebt. Bei einer Rückabwicklung sind den Anlegern die  eingezahlten Beträge vollständig zu erstatten. Darüber hinaus sind keine weiteren Zahlungen mehr zu leisten.

Anleger, die sich an dem Garbe Logimac Fonds Nr. 2 AG & Co. KG beteiligt haben, sollten von einer  auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei  prüfen lassen, ob Ihnen  Ansprüche auf Rückabwicklung der Beteiligung  zustehen, so  Rechtsanwalt Hans G. Keitel .

Quelle:  Fonds der Garbe Logimac Gruppe in Not