Fordern Sie schnell von Ihrer Bank Kreditgebühren zurück!

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Auch bei Kreditverträgen die zusammen mit dem Ehepartner abgeschlossen wurden

Der BGH entschied bereits im Mai in zwei Fällen (XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13) darüber, dass die von vielen Banken bei der Vergabe von Krediten berechnete einmalige Bearbeitungsgebühr unrechtmäßig ist. Sie kann deshalb von der Bank zurückgefordert werden. Hierbei handelt es sich nicht selten um durchaus nennenswerte Beträge. Banken haben durchaus bis zu 2% der Kreditsumme als Gebühr berechnet.

Am 28.10.14 entschied der BGH erneut zu Gunsten der Verbraucher bezüglich der Verjährung (XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14). Rückforderungen können gegenüber den Banken noch für fast alle Kreditverträge gestellt werden, die nach November 2004 abgeschlossen wurden. Für Verträge die allerdings bis einschließlich 2011 abgeschlossen wurden, droht bereits zum 31.12.14 die Verjährung. Hier ist also schnelles Handeln angesagt, um sein Geld tatsächlich noch zu erhalten.

Miriam Möller
Partner
seit 2008
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Hüserheide 58d
47918 Tönisvorst
Tel: 02152/8079526
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E-Mail:
Erbrecht, Inkasso

Diese Entscheidungen betreffen alle Kreditverträge zwischen Banken und Verbrauchern egal, ob der Kredit bereits zurückgezahlt ist oder noch läuft. Vorteilhaft ist, dass auch bei einem z.B. mit dem Ehepartner gemeinsam aufgenommenen Kredit die Gebühr von der Bank ohne dessen Mitwirkung zurückgefordert werden kann. Auch wenn man also mittlerweile getrennt lebt oder geschieden ist, kann man alleine umgehend tätig werden. Voraussetzung für eine erfolgreiche Durchsetzung des Anspruches ist nur, dass man noch über den vollständigen Kreditvertrag verfügt.

© Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Miriam Möller
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