Haben Aktionäre von Volkswagen Ansprüche auf Schadensersatz

Mehr zum Thema: Bankrecht, Volkswagen, Abgas-Affäre, Aktionäre, Schadensersatz, Diesel-Affäre
5 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
7

Rechtsfolgen aus der Abgas-Affäre

So mancher Aktionär fragt sich, wer den enormen Schaden begleicht, der den Aktionären von Volkswagen in der Abgas-Affäre entstanden ist. Laut Angaben von Volkswagen sind elf Millionen Dieselfahrzeuge mit Motoren des Typs EA 189 von der Abgas-Affäre betroffen. Bei diesem Motortyp wurde eine auffällige Abweichung zwischen Prüfstandswerten und echtem Fahrbetrieb festgestellt. Die Abgas-Affäre zwang Volkswagen sogar bereits zu einer Gewinnwarnung. Deshalb würden im 3. Quartal rund 6,5 Milliarden Euro „ergebniswirksam zurückgestellt", teilte Volkswagen mit. Aufgrund der laufenden Untersuchungen unterliege selbst dieser Betrag aber „Einschätzungsrisiken". Neben einer zu zahlenden Vertragsstrafe in noch unbekannter Höhe kommen noch Rückrufkosten sowie Regressansprüche von enttäuschten Kunden und Aktionären hinzu.

Welche Ansprüche sind für Aktionäre denkbar?

Nicht nur Aktionäre der Volkswagen Vorzugsaktie und der Volkswagen Stammaktie sind betroffen, sondern zum einen auch die dem Volkswagen-Konzern zugehörigen Marken der Firmen Porsche sowie Audi und deren Aktienkurs, welcher nach Bekanntwerden des Diesel-Skandals parallel zur Aktie von Volkswagen erdrutschartig einbrach. Denkbar sind aufgrund dieser unfreiwilligen Mithaftung Ansprüche von Anlegern anderer börsennotierter Automobilunternehmen wie beispielsweise von BMW oder Daimler beziehungsweise solcher Kapitalanleger, die in einen Dax-ETF, ein DAX-Future-Call-Faktorzertifikat oder DAX-Call-Optionsschein investiert haben. Insofern ließe sich auch an Kapitalanleger denken, welche Verluste dadurch erleiden mussten, dass die Abgas-Affäre den Markt mit herunterriss.

Ulrich Schulte am Hülse
Partner
seit 2010
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Yorckstraße 17
14467 Potsdam
Tel: 0331 - 97 93 75 0
Tel: 030 - 80 58 53 30
Web: http://www.ilex-recht.de
E-Mail:
Datenschutzrecht, Kapitalmarktrecht, Kapitalanlagenrecht, Wirtschaftsrecht

Ist Schadensersatz vorstellbar?

Es kommt ein Schadensersatzanspruch gegen Volkswagen in Betracht. Geschädigte sind die Kapitalmarktteilnehmer, die auf Grund der eingeräumten Manipulationen, der damit einhergehenden Täuschungen sowie des Vorliegens eines darüber hinaus eigeräumten Betruges einen Schaden erlitten haben. In zeitlicher Hinsicht können Schadensersatz solche Aktionäre beanspruchen, die die jeweils betroffene Aktie bzw. das sonstige Wertpapier bereits vor Bekanntwerden besagter Abgas-Affäre hielten und „kalt" erwischt wurden, als der Aktienkurs am 21.09.2015 einbrach. Zu beantworten ist die Frage, ob Anleger bereits wesentlich früher über das eigene Fehlverhalten hätten informiert werden müssen, somit bereits ab eigener Kenntnis der Konzernspitze, in Form einer Pflichtmitteilung. Börsennotierte Konzerne haben nämlich die Pflicht die Öffentlichkeit sofort über kursrelevante Informationen zu benachrichtigen. Bei verspäteter Pflichtmitteilung entsteht ein Schadensersatzanspruch zugunsten der Aktionäre.

Welche Höhe ist beim Schadensersatz denkbar?

Nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen ist der Geschädigte so zu stellen, wie er stünde ohne das schädigende Ereignis (hier der Abgasmanipulation und der sich daraus ergebenden „Diesel-Affäre"). Ohne Bekanntwerden der Abgas- Manipulationen hätten alle betroffenen Anleger Aktien und sonstige Wertpapiere gehalten mit einem mitunter deutlich höheren Kurswert, als an den nachfolgenden Börsentagen. Einige Volljuristen vertreten die Auffassung, Schadenersatz pro Aktie belaufe sich auf die Differenz der jeweiligen Höchstkurse vom Freitag, 18.09.2015 zu den jeweiligen Tiefstkursen am Montag, 21.09.2015.

Wir von ilex Rechtsanwälte dagegen sind der Überzeugung, dass auch darüber hinaus Ansprüche von Geschädigten bestehen. Für die genaue, den geschädigten Anleger zustehende Höhe wird das zuständige Gericht einen Sachverständigen als Schätzer beauftragen müssen. Fondsmanager können ihren entgangenen Gewinn wegen nicht gewährter oder geringer ausfallender Performance fee ggf. erstattet verlangen.

Welche Ansprüche können die Diesel-Fahrzeugeigentümer geltend machen?

Derzeit ist noch unklar inwieweit Käufer, die die betroffenen Automobile außerhalb Amerikas erworben haben, von der Abgas-Affäre betroffen sind. Ist das Fahrzeug mangelhaft, hat ein Käufer mehrere geldwerte Ansprüche gegen den Verkäufer und/oder den Hersteller (Volkswagen). Gegen Volkswagen als Hersteller kommen Produkthaftungs- Ansprüche sowie solche wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung in Betracht. Zudem können auch geschädigte Händler von Volkswagen Ansprüche gegen Volkswagen aus Händlerverträgen geltend machen. In Betracht kommen neben Nacherfüllungsansprüchen (Nachlieferung oder Nachbesserung), Garantie- und Schadensersatzansprüche sowie Minderungs- und Rücktrittsrechte neben einer von Volkswagen zu erwartenden Rückrufaktion für den Fall, dass der Skandal auch nach Deutschland überströmt.

ilex Rechtsanwälte hat eine Geschädigtengemeinschaft ins Leben gerufen, welche sich zusammensetzt aus geschädigten Aktionären, Fondsgesellschaften und Käufern der betroffenen PKW, um die Interessen der Geschädigten zu bündeln.

Fazit

Volkswagen sieht sich nun durch die Abgas-Affäre den Ansprüchen von verschiedenen Geschädigten ausgesetzt. In dieser speziellen rechtlichen Materie sollte der Geschädigte sich eines fachkundigen rechtsanwaltlichen Beistandes bedienen, der die Interessen der Geschädigten bündelt. Die Erstberatung ist bei uns honorarfrei.

Dr. Ulrich Schulte am Hülse,
Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Bank- und Kapitalmarktrecht,

ilex Rechtsanwälte,

Voltaireweg 4, 14469 Potsdam,
Tel. 0049 (0) 331 - 97 93 75 0,
Fax. 0049 (0) 331 - 97 93 75 20,
Mail: schulte@ilex-recht.de,
Internet: www.ilex-recht.de