Hansa Treuhand HT Twinfonds: MS HS Bizet und MS HS Bach insolvent

Mehr zum Thema: Bankrecht, Hansa, Treuhand, HT, Twinfonds, Schifffond, Anleger
3 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
3

Mit mindestens 20.000 Euro konnten sich die Anleger an dem im Jahr 2008 von Hansa Treuhand aufgelegten HT Twinfonds beteiligen. Das Geld könnte komplett verloren sein. Denn beide Fondsschiffe sind inzwischen insolvent. Nachdem über die Gesellschaft des MS HS Bach schon im August 2016 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, ist nun auch die Gesellschaft des MS HS Bizet zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Lüneburg eröffnete das reguläre Insolvenzverfahren am 17. März 2017 (Az.: 47 IN 87/16).

Für die Anleger des HT Twinfonds ist nun die traurige Gewissheit eingetreten, dass ihre Geldanlage ein Fehlschlag war. Wie bei vielen andere Schiffsfonds auch, machten sich die Auswirkungen der Finanzkrise 2008 beim Hansa Treuhand Twinfonds bemerkbar. Nachdem die Containerschifffahrt viele boomende Jahre erlebt hatte, ging durch die Finanzkrise die Nachfrage zurück und die Charterraten gingen in den Keller. Die Kalkulationen vieler Fondsgesellschaften ließen sich so nicht mehr halten und am Ende blieb oft nur noch der Gang zum Insolvenzgericht. Für die Anleger bedeutet dies in aller Regel hohe Verluste, wenn sie nicht versuchen, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen.

<>Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München: Für risikoscheue Anleger, die in erster Linie an einer sicheren Geldanlage interessiert sind, heißt es „Finger weg“ von Schiffsfonds. Denn Schiffsfonds sind keineswegs sichere Kapitalanlagen, sondern spekulativ und risikobehaftet. Die Chance für die Anleger liegt nun darin, dass diese Risiken in den Anlageberatungsgesprächen häufig verschwiegen wurden. Beteiligungen an Schiffsfonds wurden erfahrungsgemäß immer wieder als renditestarke und sichere Geldanlage angepriesen. Zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört aber auch, die Anleger über die bestehenden Risiken aufzuklären. Das sind u.a. die langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der Anteile, das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und – besonders schwerwiegend – das Totalverlust-Risiko. Wurden diese Risiken in den Beratungsgesprächen verschwiegen oder nur unzureichend erläutert, bestehen gute Chancen, Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung durchsetzen zu können.

Das könnte Sie auch interessieren
Bankrecht VW-Abgasskandal: Musterkläger bestimmt – VW-Aktionäre können sich Musterverfahren anschließen
Bankrecht Lignum Sachwert Edelholz AG: Anleger haben nur geringe Aussicht auf Insolvenzquote
Bankrecht CFB 161 Schiffsflottenfonds 3: Drohende Verjährung von Schadensersatzansprüchen
Bankrecht Cosma-Gold: Anleger können Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden