Immobilienkredit kündigen ohne Vorfälligkeitsentschädigung, dank BGH-Urteil
Mehr zum Thema: Bankrecht, Immobilienkredit, Vorfälligkeitsentschädigung, VFE, Kredit, KündigungZahlreiche Kreditverträge enthalten Mängel, die sie angreifbar machen
Wer einen laufenden Immobilienkredit kündigen möchte, aber die üblicherweise fällige Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) umgehen will, kann nun ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) nutzen. Das oberste Zivilgericht in Deutschland hat entschieden, dass keine VFE an die kreditgebende Bank gezahlt werden muss, wenn der Kreditvertrag fehlerhaft ist (Az.: XI ZR 320/20). Vorausgegangen war eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main gegen die Commerzbank.
Kredit kündigen ohne VFE: Klausel im Kreditvertrag angreifbar
Das BGH-Urteil betrifft tausende Kreditverträge diverser Banken. Konkret geht es darum, dass Kreditinstitute in den Darlehensverträgen die Berechnung der VFE nicht ausreichend erklärt haben. Die verwendete Klausel sei weder verständlich noch genau, sodass der Kreditnehmer nicht in der Lage sei, die VFE bei vorzeitiger Kündigung des Vertrags selbst zu berechnen. Denn: Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird immer dann fällig, wenn ein Kredit frühzeitig gekündigt wird – etwa, wenn die Immobilie verkauft werden soll. Die VFE soll die Bank für die entgangenen Zinsen entschädigen. Dabei kann sich eine VFE auf eine Summe von mehreren tausend Euro belaufen.

seit 2009
Wer seinen Kreditvertrag kündigen will, ohne die VFE zu zahlen, sollte sich den Vertrag genau anschauen. Die mangelhafte VFE-Klausel ist in Verträgen zu Immobilienkrediten zu finden, die ab dem 21. März 2016 unterschrieben wurden. Da diese unvollständige und unverständliche Formulierung zur Vorfälligkeitsentschädigung rechtlich angreifbar ist, kann sich eine anwaltliche Beratung lohnen.
Bankkunden können bereits gezahlte VFE zurückfordern
Und eine weitere Gruppe von Verbrauchern kann von dem BGH-Urteil profitieren: Wer bereits eine VFE gezahlt hat, die aber auf einen angreifbaren Kreditvertrag zurückgeht, kann die Entschädigungssumme wieder zurückfordern. Auch diese Möglichkeit gibt der BGH den Bankkunden. Hier muss allerdings die Verjährungsfrist beachtet werden: Wer die VFE erstattet bekommen möchte, muss noch dieses Jahr rechtliche Schritte einleiten, da die dreijährige Verjährungsfrist für Verträge, die 2018 geschlossen wurden, Ende 2021 abläuft.
Wer nach dem 21. März 2016 ein Darlehen zur Baufinanzierung oder einen Immobilienkredit für eine Eigentumswohnung abgeschlossen hat, sollte den Vertrag jetzt anwaltlich prüfen lassen. Ein Anwalt für Bankrecht kann Mängel im Kreditvertrag feststellen und die VFE gerichtlich oder außergerichtlich zurückfordern. Die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN hat bereits mehr als 3.500 Fälle im Bankrecht im Sinne der Verbraucher erfolgreich abgeschlossen und wird von test.de und finanztip.de empfohlen. Sie bietet für alle Bankkunden eine kostenlose Erstberatung an, in der die Vertragsunterlagen geprüft und die Erfolgsaussichten abgeschätzt werden. Nehmen Sie Kontakt auf!
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