Kartenzahlungen und Gebühren

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Ab 2018 Kartenzahlung ohne Gebühren

Die zweite Richtlinie über Zahlungsdienste (sog. PSD II) steht kurz vor der Umsetzung in nationales Recht. Der deutsche Gesetzgeber wird die Richtlinie bis Januar 2018 in nationale Recht umsetzen. Eine wichtige Neuerung wird sein, dass der Gesetzgeber Kartenzahlung ohne Gebühren durchsetzen möchte. Wer kennt es nicht: Man bucht einen Flug oder shoppt online: Der Grundpreis erhöht sich durch die Kartenzahlung – insbesondere bei Kreditkartenzahlung – nicht selten pauschal um 10 €. Dieses sog. Surcharging soll ab 2018 untersagt werden.

Shopping  – Kartenzahlung ohne Gebühren

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Händler keine Gebühren mehr für Kartenzahlung berechnen dürfen. Bei den Beratungen für das Gesetz analysiert der Gesetzgeber zutreffend die aktuelle Situation: Im stationären Handel (also zum Beispiel im Supermarkt an der Kasse) sind Kartenzahlungen in aller Regel nicht mit zusätzlichen Entgelten für den Verbraucher verbunden. Im Online Handel jedoch sind Entgelte bzw. Gebühren  bei Kartenzahlungen jedoch häufiger anzutreffen (z.B. bei Flugbuchungen über Portale). Dies will der Gesetzgeber ändern.

Verbot von Zahlungsentgelten

Ziel des europäischen – und daher auch des deutschen Gesetzgebers ist es, sogenannte Zahlungsentgelte (Surcharging) zu verbieten. Abstrakt formuliert der Gesetzgeber es wie folgt: Es soll untersagt werden, dass der Zahlungsempfänger (meist der Händler) vom dem Zahler (also Kunde) ein Entgelt dafür verlangt, dass der Zahler ein bargeldloses Zahlungsmittel (Kartenzahlung/Überweisung) einsetzt. Denn nach Ansicht des Gesetzgebers legt der Zahlungsempfänger (also der Händler) Kosten auf den Kunden um, die dem Händler dadurch entstehen, dass er die Forderung zur Abrechnung an seine Händlerbank weitergibt.

Der Gesetzgeber stellt zutreffend das Problem für den Verbraucher in der Praxis fest: Ein Entgelt bei Kreditkartenzahlung im E-Commerce Bereich. Dies führt häufig dazu, dass sich eine angebotene Ware oder Dienstleistung unerwartet verteuert. Daher will der Gesetzgeber eine Kartenzahlung ohne Gebühren durchsetzen.

Status-quo

Auch nach geltendem Recht besteht bei Verbraucherverträgen ein grundsätzliches Surcharging-Verbot. Jedoch wird das Verbot dadurch relativiert, dass dem Verbraucher nur eine Zahlung mit Entgelt angeboten wird. Denn sobald eine gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit vom Händler angeboten wird, kann auch die Zahlung mit Karte bepreist werden.

Worauf müssen Händler in Zukunft achten? Worauf werden Verbraucher in Zukunft achten?

Es ist ziemlich sicher davon auszugehen, dass viele Online-Händler – gerade kleinere Händler – die Umstellung im Jahre 2018 auf die Kartenzahlung ohne Gebühren „verschlafen“ werden. Folglich wird es ziemlich sicher ab 2018 auch viele aufmerksame Verbraucher geben, die Gebühren zurück verlangen oder eine Rücklastschrift einreichen. Zudem wird auch mit einer Abmahn-Welle zu rechnen sein, da viele Wettbewerber sich untereinander angreifen werden.