Lebensversicherung: So bekommen Sie Ihr Geld zurück!
Mehr zum Thema: Bankrecht, Widerruf, Rückabwicklung, Lebensversicherung, WiderrufsbelehrungMöchte man seine Lebensversicherung rückabwickeln und mit Profit aus dieser rausgehen, muss man zunächst erstmal nachweisen, dass die Widerrufsbelehrung des Vertrages fehlerhaft ist.
Über die Hälfte der Versicherungspolicen, die zwischen 1991 und 2007 abgeschlossen wurden, weisen fehlerhafte Widerrufsinformationen auf. Dazu zählen sowohl unklare Formulierungen der Belehrung als auch die unzureichende optische Hervorhebung. Die Chancen für eine Rückabwicklung stehen in diesem Fall gut. Unter Rückabwicklung versteht man, dass der Versicherte so gestellt wird, als wäre der Versicherungsvertrag nie existent gewesen.
Versicherung muss Beiträge verzinsen
Die eingezahlten Beiträge werden also abzüglich des Todesfallschutzes erstattet. Auch muss die Versicherung die gezahlten Beiträge mit den selben Prozenten verzinsen, die sie dadurch erwirtschaftet hat.
Ein weiterer Pluspunkt ist, dass die Verwaltungs- und Vertriebskosten bei einer Rückabwicklung auch zurückgezahlt werden.
In beiden oben genannten Fällen sind die abgeschlossenen Verträge angreifbar. Jedoch sollte für diesen Schritt immer juristische Unterstützung hinzugezogen werden.
Lebensversicherung nicht im Alleingang widerrufen
Oft gibt es freiwillige Angebote, die Rückabwicklung einer Police durchzuführen, jedoch sind diese Angebote unter genauer Betrachtung meist weit unter dem, was man mit einem Anwalt erreichen könnte. Tausende von Euro können in solchen Fällen verloren gehen. Daher ist es ratsam, den Widerruf einer Lebensversicherung niemals im Alleingang durchzuziehen.
In der Regel entstehen Ihnen keine Kosten, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben. In vielen Fällen kann diese jedoch noch nachträglich abgeschlossen werden.
Möchten auch Sie Ihre Lebensversicherung rückabwickeln und von fehlerhaften Widerrufsbelehrungen profitieren? Wir von der Kanzlei Mingers und Kreuzer prüfen Ihre Verträge und beraten Sie bezüglich Ihrer Chancen auf Rückabwicklung.
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