Musterverfahren der Steinhoff International Holding N.V. beginnt

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Anmeldung von Ansprüchen an der Sammelklage bis Ende Januar 2020 über unsere Kanzlei möglich

Am 05.08.2019 hat das OLG Frankfurt a.M. den Beschluss zur Bestimmung des Musterklägers im Musterverfahren (Sammelklage) gegen die Steinhoff International N.V. veröffentlicht. Das Verfahren wird von dem Gericht unter dem Aktenzeichen 23 Kap 1/19 geführt. Hiernach können geschädigte Aktionäre der Steinhoff-AG Schadensersatz für erlittene Kursverluste erlangen.

Attraktives Chancen/Risikoverhältnis

Nachdem auch die Geschäftsführung der Gesellschaft die Manipulationen der Geschäftsberichte 2013-2016 im Wesentlichen eingestanden hat, dürften die tatbestandlichen Voraussetzungen des aktienrechtlichen Schadensersatzanspruches vorliegen. Alle Aktionäre, die Aktien nach dem 07.12.2015 erworben und Aktien am 05.12.2017 im Depot gehalten haben, dürften anspruchsberechtigt sein. Die Kosten der Teilnahme an der Sammelklage betragen nur einen Bruchteil der Kosten der Individualklage. Hierbei bewegen sich die Anwalts- und Gerichtskosten bei ca. 5% der Schadenssumme.

Roman Podhorsky
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