Neues zu Darlehensgebühren

Mehr zum Thema: Bankrecht, Darlehen, Bearbeitungsgebühr, Unternehmer, Verjährung, unzulässig
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Unbedingt dieses Jahr tätig werden, bevor Verjährung eintritt

"Bearbeitungsgebühr"in Darlehens-/Kreditvertrag unzulässig

Bereits seit Langem entscheiden die Gerichte, dass eine "Bearbeitungsgebühr" in einem Darlehensvertrag nicht zulässig ist. Eine solche kann und sollte zurückgefordert werden.

Zunächst darf ich auf den vorangegangenen Ratgeberartikel Ungerechtfertigte Darlehensgebühren verweisen.

Christoph M. Huppertz
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Aktuell sieht es so aus, als würde in diesem Jahr endlich auch der BGH entscheiden. Mündliche Verhandlung ist für Mai 2014 angesetzt. Es bleibt abzuwarten, ob die Bank nicht wieder, wie in den letzten Verfahren, auf den letzten Drücker ihre Revision zurücknimmt, um eine Entscheidung zu verhindern.

Verjährungsfrage

Grundsätzlich verjähren Rückzahlungsansprüche in drei Jahren.

Hier besteht aber die Besonderheit, dass nicht klar ist, wann die Bearbeitungsgebühr gezahlt wird. Mit der ersten Darlehensrate? Oder anteilig jeden Monat? Hierzu sind die Meinungen und die Rechtsprechung unterschiedlich.

Die weitere Besonderheit besteht darin, dass erst im Jahr 2011 klar war, dass die Bearbeitungsgebühr unzulässig ist. Deshalb haben mehrere Gerichte entschieden, dass dann erst die Verjährung zu laufen begann, auch wenn der Darlehensvertrag viel früher geschlossen wurde. Nach dieser Rechtsprechung können auch Bearbeitungsgebühren aus Altverträgen noch in diesem Jahr zurückgefordert werden - allerdings nur noch in diesem Jahr.

Aussichten auch für Unternehmer

Zunächst galt die Rückforderungsmöglichkeit nur für Verbraucherdarlehen. Inzwischen liegt eine rechtskräftige Entscheidung vor, die auch Unternehmern die Möglichkeit zur Rückforderung von Bearbeitungsgebühren aus einem gewerblichen Darlehen einräumt.

Deshalb gilt auch hier, möglichst schnell tätig zu werden, die Verträge zu prüfen und evtl. Bearbeitungsgebühren zurückzufordern.

Auf Wunsch helfe ich Ihnen gerne weiter.

Christoph M. Huppertz
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht

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