Steinhoff International Holding - Schadensersatz für Aktionäre

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Anmeldung zum Musterverfahren in 2019

Veröffentlichung des unabhängigen Prüfungsberichts

Am 18.03.2019 wurde der lang erwartete Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfer von PricewaterhouseCoopers (PwC) zur Steinhoff International Holding veröffentlicht. Wie bereits im Vorfeld erwartet, wurden Manipulationen der Finanzberichterstattung für die Jahre 2009 bis 2017 festgestellt. Hierbei hatten mehrere Manager des Konzerns die Finanzzahlen der Holding-Gesellschaft künstlich aufgeblasen, um vermeintliche Gewinne vorzutäuschen. Die beanstandeten Buchungen betragen etwa 6,5 Mrd. Euro, so dass die Finanzberichte der Vergangenheit als wesentlich falsch anzusehen sind.

Anspruch auf kapitalmarktrechtlichen Schadensersatz

Den Anlegern der Steinhoff-Gesellschaft (WKN A14XB9) dürfte nach den deutschen und europäischen kapitalmarktrechtlichen Vorschriften des WpHG und der MAR daher ein Anspruch auf Rückabwicklung ihres Aktienkaufes im Rahmen des Transaktionsschadens zustehen, sobald die jeweiligen Aktien vor dem 05.12.2017 erworben wurden. Die in Frankfurt gelistete Aktie der Steinhoff International Holdings notiert daher weiterhin unter einem Euro, da derzeit davon auszugehen ist, dass erhebliche Schadensersatzforderungen der Aktionäre auf sie zukommen.

Roman Podhorsky
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Musterverfahren in Frankfurt a.M.

Nachdem die tatbestandlichen Grundlagen für eine aktienrechtliche Haftung der Gesellschaft nun durch die Wirtschaftsprüfer bestätigt wurden, dürfte das zuständige Gericht in Frankfurt a.M. demnächst das Musterverfahren nach dem Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG) eröffnen. Geschädigte Anleger der Gesellschaft können dann ihre Ansprüche an diesem Sammelverfahren kostengünstig anmelden. Hierbei ist es unerheblich, ob der Anleger seine Aktien in der Zwischenzeit wieder veräußert hat. Nach den kapitalmarktrechtlichen Vorschrift ist der gesamte Schaden durch die Gesellschaft zu ersetzen.

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, stellen wir gerne für Sie eine kostenlose Deckungsanfrage. Gerne beantworten wir auch Ihre weiteren Fragen rund um die Anlage in der Steinhoff-Aktie und den Ablauf der Sammelklage.

Rechtsanwalt Dr. Roman Podhorsky
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel. 0251 97447543
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