Vorlagebschluss zur Steinhoff Sammelklage gefasst
Mehr zum Thema: Bankrecht, Steinhoff, International, Musterverfahren, Aktienrecht, KapitalmarktrechtAktionäre der Steinhoff International Holdings können demnächst ihre Ansprüche am Musterverfahren anmelden
Am 22.05.2019 hat das Landgericht Frankfurt a.M. einen Vorlagebeschluss zu der Sammelklage der Steinhoff-Aktionäre gegen die Aktiengesellschaft gefasst. Folglich hat das Gericht damit den Umfang des Verfahrens präzisiert, so dass geschädigte Anleger nach dem Eröffnungsbeschluss des OLG Frankfurt a.M. die Möglichkeit erhalten werden, Schadensersatzansprüche gegen die Steinhoff Aktiengesellschaft anzumelden.
Anmeldefrist sechs Monate ab Eröffnungsbeschluss
Das Oberlandegsricht muss lediglich noch den Musterkläger bestimmen, anschließend können die Schadensersatzansprüche der Aktionäre in den folgenden sechs Monaten angemeldet werden. Die Anwalts- und Gerichtskosten betragen nur einen Bruchteil von den Kosten einer Individualklage. Folglich empfehle ich als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht auch eine Teilnahme an der Sammelklage.


123recht.de
48153 Münster
Tel: 0251 97447543
Web: http://www.rechtsanwalt-podhorsky.de
E-Mail:
Aktienrechtliche Ansprüche geltend machen
Aufgrund unser Spezialisierung auf das Aktienrecht und das Börsenrecht gehen wir von guten Erfolgsaussichten im Klageverfahren aus. Schließlich haben auch schon die Wirtschaftsprüfer von PwC bestätigt, dass die Bilanzen der Steinhoff-Aktiengesellschaft von leitenden Mitarbeitern manipuliert wurden.
Soweit Aktionäre eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, bemühen wir uns gerne um eine Deckungsanfrage. Hierdurch entstehen keine Kosten. Auch für weitere Fragen zu Ihrem individuellen Fall können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden.
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel. 0251 97447543
info@rechtsanwalt-podhorsky.de
www.rechtsanwalt-podhorsky.de
