Widerruf von Finanzierungen
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Der EuGH hat in drei Entscheidungen am 9.9.2021 den Weg für den Widerruf von Finanzierungsverträgen, insbesondere Kfz-Finanzierungen, wieder geöffnet.
Dies entgegen der Rechtsprechung des BGH, der nunmehr gezwungen ist, seine bankenfreundliche Rechtsprechung zu ändern.


seit 2021
Nach ersten Schätzungen sind fast 95 % der geschlossenen Finanzierungsverträge fehlerhaft, so dass noch heute - trotz Ablaufs der 14 tägigen Widerrufsfrist - ein Widerruf möglich ist.
Was hat der EuGH beanstandet?
In seiner Entscheidung stellt der EuGH klar, dass der Verzugszins in Form eines konkreten Prozentsatzes anzugeben und der Mechanismus der Anpassung konkret zu beschreiben ist. Dabei muss die Darstellung der Berechnungsmethode für den Verbraucher leicht verständlich sein und darüber hinaus die Häufigkeit der Änderung des entsprechenden Basiszinssatzes im Kreditvertrag angegeben werden.
Zudem hat er ausgeführt, dass die Bank im Kreditvertrag selbst über alle außergerichtlichen Beschwerde- oder Rechtsbehelfsverfahren informieren muss. Zusätzlich sind Hinweise auf die Verfahrenskosten zu erteilen.
Da diesen Anforderungen so gut wie kein Kreditvertrag der diversen Banken und Sparkassen genügt, ist ein Widerruf damit noch möglich, ggf. sogar mit dem Ergebnis, dass der Verbraucher alle Raten zurückerhält, ohne für das Fahren mit dem Pkw eine Vergütung zahlen zu müssen.
