Widerrufsjoker sticht bei fehlender Angabe zur Kreditlaufzeit

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Der Widerrufsjoker bei Darlehensverträgen sticht noch immer. Denn Banken und Sparkassen haben auch nach dem 10. Juni 2010 noch fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. Das führt dazu, dass in diesen Fällen die Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt wurde und der Widerruf immer noch möglich ist.

Am 21. Juni 2016 endete bekanntlich das sog. „ewige Widerrufsrecht“ bei Immobiliendarlehen, die vor dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden. Nicht betroffen von dieser Frist sind jüngere Immobilienfinanzierungen, die nach diesem Datum abgeschlossen wurden. Auch bei diesen Verträgen gilt, dass sie widerrufen werden können, wenn sie fehlerhafte Belehrungen enthalten. Der Fehler steckt dabei zumeist im Detail oder genauer gesagt in den Pflichtangaben, die die Banken machen müssen. Zu diesen Pflichtangaben bei Immobiliendarlehen gehört u.a. die Angabe der Kreditlaufzeit. Doch genau diese Angabe fehlt bei einigen Immobilienkrediten. So hat beispielsweise die ING-Diba bei Darlehensverträgen aus den Jahren 2010 bis 2014 keine Angaben zur Laufzeit des Kredits gemacht. Auch wenn sich die Laufzeit noch ändern kann, ist diese Angabe zwingend. Ein Fehler, der nicht nur der ING-Diba, sondern auch anderen Kreditinstituten unterlaufen ist und der den Widerrufsjoker ins Spiel bringt.

Denn die Pflichtangaben sind mit dem Beginn der Widerrufsfrist verknüpft. Werden die Pflichtangaben nicht korrekt aufgeführt wurde dementsprechend die Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt.

Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München: Durch ihre fehlerhaften Belehrungen haben Banken und Sparkassen selbst dafür gesorgt, dass der Widerruf von Immobiliendarlehen immer noch möglich ist. Zu den häufigen Fehlern gehört die fehlende Angabe zur Kreditlaufzeit. Vielen Sparkassen ist darüber hinaus ein weiterer gewichtiger Fehler unterlaufen. Sie haben die Nennung der Aufsichtsbehörde als Pflichtangabe im Klammerzusatz aufgeführt, die Aufsichtsbehörde dann aber nicht genannt. Auch in diesen Fällen wurde die Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt und der Widerrufsjoker kann gezogen werden.

Grundsätzlich kann sich der Widerruf auch bei jüngeren Immobiliendarlehen immer noch lohnen, da die Zinsen in den vergangenen Jahren weiter gefallen sind. Wer von den niedrigen Zinsen profitieren möchte, kann seinen Kreditvertrag überprüfen lassen um auszuloten, ob ein Widerruf möglich und erfolgversprechend ist.

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