Wirecard AG - Sammelklage für Aktionäre

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Die aktuellen Entwicklungen dürften zu Ansprüchen auf kapitalmarktrechtlichen Schadensersatz führen

Nach dem Kursverlust von rund 60% am 18.06.2020 bestehen für geschädigte Anleger gute Chancen auf Schadensersatz aufgrund der europäischen Marktmissbrauchsverordnung (MAR). Die Wirecard AG hatte in einer Ad-hoc-Mitteilung bestätigt, dass der Wirtschaftsprüfer Ernst & Young Zweifel an den Guthaben von Treuhandkonten in Höhe von 1,9 Mrd. Euro hat.

Ergänzend kommt hinzu, dass der Wirecard AG am 19.06.2020 eine Kündigung von Kreditlinien über insgesamt 2 Mrd. Euro droht, wenn kein testierter Jahresabschluss für 2019 vorgelegt werden kann. Hier hätte die Wirecard AG die Kapitalanleger frühzeitig informieren müssen, dass die Werthaltigkeit von Bankguthaben nicht ausreichend geklärt ist. Dieser Verstoß gegen die Kapitalmarktpublizität dürfte zu kapitalmarktrechtlichen Erstattungsansprüchen der Aktionäre führen, da diese ansonsten die Wertpapiere zu einem niedrigeren Preis erworben hätten.

Roman Podhorsky
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Kapitalanlegermusterverfahren (KapMuG)

Nach dem Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz dürfte noch im Jahre 2020 ein Verfahren gegen die Wirecard AG eröffnet werden. Hierbei handelt es sich um ein Verfahren, das einer Sammelklage ähnelt. Die Kosten der anwaltlichen Vertretung (Anwalts-und Gerichtskosten) betragen i.d.R. weniger als 5% der Schadenssumme.

Die Aktionäre, die ihre Forderungen am Musterverfahren anmelden, können zwischen der Geltendmachung des Differenz- bzw. Transaktionsschadens wählen. Beim Differenzschaden wird ein pauschalisierter Schadensersatz je Wirecard-Aktie gezahlt. Alternativ wird bei der Geltendmachung des Transaktionsschadens der Aktionär so gestellt, als hätte er die streitgegenständlichen Aktien der Wirecard AG nicht erworben. Folglich erhält er den Kaufpreis der Aktien Zug-um-Zug gegen die Übertragung der Aktien aus dem Depot des Anspruchstellers erstattet.

Kostenlose Ersteinschätzung

Gerne können Sie uns eine Kopie Ihrer Kaufabrechnungen (Kauforder) per Post oder als Scan per E-Mail zukommen lassen, damit wir Ihnen eine genaue Angabe zu den anfallenden Kosten der Sammelklage machen können. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, stellen wir gerne eine kostenfreie Deckungsanfrage.

Bei weiteren Fragen können Sie uns jederzeit kontaktieren. Sie erhalten zeitnah eine Rückmeldung.

Rechtsanwalt Dr. Roman Podhorsky
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